Abfrage der Veräußerungsbereitschaft von Eigentümern unbebauter Grundstücke

11.06.2015

Die FDP-Fraktion stellt zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2015 zu TOP 8- „Abfrage der Veräußerungsbereitschaft von Eigentümern unbebauter Grundstücke“ folgenden Änderungsantrag: 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Änderungen in fett gedruckt):

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Zuge der Erstellung eines Katasters über sog. Baulücken im Gemeindegebiet und im Zusammenhang mit der Aufarbeitung möglicher Innenentwicklungspotentiale mit hierzu geeigneter Öffentlichkeitsarbeit auf das Thema Innenentwicklung und die Möglichkeit für Grundstückseigentümer, ihre Grundstücke bei Veräußerungsinteresse auf dem Kommunalen Immobilienportal der Gemeinde zu bewerben, hinzuweisen. Nach Ablauf eines vom Gemeindevorstand festzulegenden Zeitraumes sind die Gesamtergebnisse dem Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz vorzulegen.

Begründung:

Die aktive Abfrage einer grundsätzlichen Veräußerungsbereitschaft berührt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen Eingriff in die Privatautonomie der Eigentümer dar. Sie ist daher nicht akzeptabel. Durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Veranstaltungen) kann die Bevölkerung für die Thematik sensibilisiert werden und Eigentümer, die zu einer Veräußerung bereit sind, können von sich aus auf die Gemeinde zukommen.