Änderungsantrag FDP zu TOP 9 Mögliche Veräußerung gemeindeeigener Vermögensgegenstände

14.11.2013

Mögliche Veräußerung gemeindeeigener Vermögensgegenstände
hier: Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2013

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

1. Es wird ohne Abstimmung zur Kenntnis genommen, dass der Gemeindevorstand im Rahmen einer am 17.09.2013 vorgenommenen Prüfung zur Veräußerung von gemeindeeigenen Liegenschaften keine Liegenschaften identifiziert hat, die für eine rentable Veräußerung in Betracht kommen.

2. Es wird festgestellt, dass durch die vom Gemeindevorstand vorgenommene Beurteilung anhand der der Beschlussvorlage beigefügten Inventarlisten nicht der Beschluss der Gemeindevertretung zu TOP 6 der Sitzung vom 14.03.2013 (000046/2013) ausgeführt wurde. 

3. Der Gemeindevorstand wird angewiesen, den Beschluss aus der Gemeindevertretersitzung vom 14.03.2013, welcher wie folgt lautet:

„Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, inwiefern und hinsichtlich welcher gemeindeeigener Liegenschaften und anderer Vermögensgegenstände eine Veräußerung zum Marktpreis in Betracht kommt. Die identifizierten Liegenschaften und anderen Vermögensgegenstände sind der Gemeindevertretung nach der Sommerpause und rechtzeitig vor den Beratungen des kommenden Haushaltes unter Mitteilung des zu erwartenden Marktpreises, welcher jeweils wiederum durch Schätzung oder in anderer geeigneter Form zu ermitteln ist, vorzustellen.“

soweit dies aus tatsächlichen Gründen nicht mehr vor den Beratungen des Doppelhaushaltes 2014/2015 erfolgen kann, so doch nunmehr unverzüglich und umfassend auszuführen.

Begründung:

In der Gemeindevertretung am 14.03.2013 wurde der obige Antrag der FDP-Fraktion, insofern geändert, bzw. ergänzt um die zeitliche Komponente „nach der Sommerpause und rechtzeitig vor den Beratungen des kommenden Haushaltes“ durch Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit 23 „ja“ Stimmen, 9 „nein“ Stimmen und 2 Enthaltungen beschlossen.

Davon abgesehen, dass die heutige Beschlussvorlage, die ausdrücklich den obigen Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2013 zum Gegenstand hat, mitnichten rechtzeitig vor den Beratungen des derzeit zu beratenden Haushalts eingebracht wird,
kann in ihr auch nicht das Ergebnis der Ausführung des entsprechenden Beschlusses gesehen werde. 

Hinsichtlich der Identifizierung anderer Vermögensgegenstände als gemeindeeigener Liegenschaften geht dies aus der Beschlussvorlage selbst hervor. Bezüglich dieser „anderen Vermögensgegenstände“ ist eine Prüfung beschlusswidrig bislang gar nicht erfolgt.

Hinsichtlich der gemeindeeigenen Liegenschaften ist lediglich der Ansatz zu einer Prüfung entsprechend der Beschlusslage zu erkennen:

So sind die der Beschlussvorlage beigefügten Inventarlisten zum einen unvollständig. Beispielhaft und in keiner Weise abschließend seien hier genannt; der Spielplatz, bzw. die Spiel- und Begegnungsstätte Atmusberg oder auch das unbebaute Grundstück Dresdner Straße „hinter der Feuerwehr“. 

Darüber hinaus sind selbst die in den Listen enthaltenen Liegenschaften auch unter Hinzuziehung der beigefügten Pläne nicht örtlich zu identifizieren, da sie vielfach mit offensichtlich historischen, nicht allgemein bekannten Namen bezeichnet und daneben auf den Plänen nicht nachvollziehbar gekennzeichnet sind. 

Aufgrund des Umstands, dass sowohl für das Grundstück Dresdner Straße „hinter der Feuerwehr“, wie auch für den Spielplatz Atmusberg im am 26.09.2013 eingebrachten Haushaltsentwurf sehr konkret eine Veräußerung angedacht ist, ist nicht nachvollziehbar, wie der Gemeindevorstand noch am 17.09.2013 zu dem Ergebnis gekommen sein will, dass keine gemeindeeigenen Liegenschaften für eine Veräußerung in Frage kommen.

Entsprechendes gilt für das Alte Schloss, welches zwar in den Inventarlisten enthalten ist und dessen Veräußerung derzeit in sämtlichen Fraktionen vor dem Hintergrund der bekannten Sanierungskosten zumindest thematisiert werden durfte, dessen Verkauf der Gemeindevorstand offenbar jedoch kategorisch ausgeschlossen hat.

Daneben sind Buchwerte selbstverständlich auch nicht mit erzielbaren Marktpreisen zu vergleichen, so dass ein weiterer Punkt aus dem Beschluss vom Gemeindevorstand im Rahmen seiner entfalteten Tätigkeiten nicht berücksichtigt wurde. 

Da in der Beschlussvorlage mithin- auch im Hinblick auf die gemeindeeigenen Liegenschaften- keinesfalls die Ausführung, bzw. Erledigung des Beschlusses aus der Gemeindevertretung vom 14.März 2013 gesehen werden kann und zur Vermeidung von Missverständnissen, was den weiteren Umgang des Gemeindevorstandes mit dem Beschluss betrifft, sollte eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erfolgen.