Änderungsantrag zu TOP 17 Altes Schloss Büdesheim – Mögliche Veräußerung
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
5. Eine Veräußerung wird nur auf Grundlage eines vom Gemeindevorstand zu entwickelnden und von der Gemeindevertretung vorab zu beschließenden Konzeptes erfolgen.
Das Konzept wird zum einen berücksichtigen, dass adäquater Ersatz für die bisher im Alten Schloss angebotenen Dienstleistungen, bzw. dort beheimateten öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde gefunden werden muss. Zum anderen wird es sicherstellen, dass die Art und Weise der künftigen Nutzung des Alten Schlosses einschließlich des entsprechenden Grundstücksanteils sowie der angrenzenden Freifläche wie auch eine mögliche Bebauung dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck Rechnung trägt.
6. Die Schönecker Bürger werden über die auf eine mögliche Veräußerung gerichteten Aktivitäten von Beginn an und regelmäßig in geeigneter Form unterrichtet und wo möglich in geeigneter Form beteiligt, um größtmögliche Transparenz und einen möglichst breiten Konsens in der Bevölkerung, die Zukunft des Alten Schlosses betreffend, zu erreichen.
Begründung:
Bei dem Alten Schloss handelt es sich um einen der wenigen Schätze Schönecks und eines seiner Wahrzeichen. Auch, wenn aus der derzeitigen finanziellen Not heraus ein Verkauf unter dem Gesichtspunkt der Vernunft in Betracht zu ziehen ist, dürfen ein möglicher Veräußerungserlös, bzw. ein Wegfall der finanziellen Belastungen für die Gemeinde nicht als alleinige Kriterien für eine Entscheidung zum Verkauf ausschlaggebend sein.
Entscheidend ist, dass der Gemeinde über den Verlust des Eigentums an dem Schloss an sich hinaus, möglichst keine Nachteile entstehen. Daher muss im Rahmen eines Konzeptes dafür Sorge getragen werden, dass die derzeit im Alten Schloss angebotenen Dienstleistungen bzw. dort beheimateten öffentlichen Einrichtungen auch künftig adäquat untergebracht werden. Daneben wäre es sträflich, sich die Chance zu nehmen, dass das Schloss auch in der Zukunft eine wesentliche Rolle für Schöneck spielt, ob im Zusammenhang mit der Erfüllung künftiger Aufgaben oder auch unter ideellen Gesichtspunkten. Das Schloss darf Schöneck nicht gänzlichen verloren gehen und die Akzeptanz in der Bevölkerung für einen Verkauf wird maßgeblich davon abhängen, welche Zukunft das Schloss zu erwarten und welchen Nutzen die Gemeinde künftig noch von dem Schloss haben wird.
Ein zukunftsfähiges Konzept für das Schloss und die anliegenden Grundstücksflächen sollte daher als Grundlage für eine mögliche Veräußerung dienen.
Gerade weil es sich bei dem Schloss nicht um ein beliebiges, austauschbares Objekt handelt, sollte ein Verkauf nur mit Weitsicht in Betracht gezogen werden.
Um von Beginn an Transparenz in den Prozess zu bringen, an dessen Ende eine Veräußerung des Schlosses stehen kann und um jeglichem Unmut in der Bevölkerung über im Einzelnen nicht nachvollziehbare Entscheidungen möglichst vorzubeugen, sollten die Bürger von Beginn an informiert und wo immer möglich integriert werden. Nur auf diese Weise werden die Gemeindevertretung und alle anderen an dem Prozess beteiligten Entscheidungsträger am Ende mit einem Rückhalt der Bevölkerung rechnen können. Dies zu erreichen sollte unser Ziel sein.