Altes Schloss
Antrag zum Haushalt 2020/2021
Altes Schloss
Antrag der FDP-Fraktion zur (vorläufigen) Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2020 („haushaltsbegleitender Antrag“ zum Haushalt 2020/2021)
Betr.: Weiteres Gutachten
Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2020 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein auf das bereits vorliegende Gutachten über die zu erwartenden Kosten für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses, die sog. „Bestandsaufnahme und Kostenschätzung“ des Büro Krieg und Warth, aufbauendes, insbesondere die zweifelsfrei erforderlichen Maßnahmen berücksichtigendes weiteres Gutachten in Auftrag zu geben, das mögliche, die bisherige Nutzung ergänzende und/oder teilweise abändernde Nutzungsoptionen aufzeigt und hierfür geeignete und/oder erforderliche Maßnahmen einschließlich der hierfür zu erwartenden Kosten identifiziert.
Das Gutachten soll für die weiteren Beratungen einer ideengebenden Machbarkeitsstudie entsprechen und in jedem Falle weiterhin eine Teilnutzung für öffentliche Zwecke und Wohnen beinhalten, um den Charakter des Alten Schlosses als im Eigentum der Bürger stehendes Gebäude von historischem Wert zu wahren. Es soll auch die Grundlage für die Entwicklung möglicher (Mit-)Finanzierungsmöglichkeiten zur Instandsetzung und einer künftigen Rücklagenbildung im Rahmen weiterer Beratungen bilden.
Begründung:
Das zwischenzeitlich vorliegende Gutachten über die zu erwartenden Kosten für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses beschränkt sich beschlussgemäß auf das erforderliche Maß unter Zugrundelegung einer nicht wesentlich geänderten Nutzung des Alten Schlosses für öffentliche Zwecke und Wohnen.
Um nunmehr sinnvoll über die Zukunft des Alten Schlosses, bzw. den Verbleib des Schlosses im Eigentum der Gemeinde Schöneck diskutieren und beraten zu können, ist es sinnvoll, auch Nutzungsoptionen in die Beratungen einzubeziehen, die die bisherige Nutzung ergänzen und/oder teilweise ändern- auch, um (Mit-)Finanzierungsmöglichkeiten zur Instandsetzung und einer künftigen Rücklagenbildung zu entwickeln.
Es soll daher ein auf das nunmehr vorliegende Gutachten aufbauendes, insbesondere die zweifelsfrei erforderlichen Maßnahmen berücksichtigendes weiteres Gutachten in Auftrag gegeben werden, das mögliche, die bisherige Nutzung ergänzende und/oder teilweise abändernde Nutzungsoptionen aufzeigt und hierfür geeignete und/oder erforderliche Maßnahmen einschließlich der hierfür zu erwartenden Kosten identifiziert. Das Gutachten als Grundlage weiterer Beratungen soll einer ideengebenden Machbarkeitsstudie entsprechen und in jedem Falle eine Teilnutzung für öffentliche Zwecke und Wohnen beinhalten, um den Charakter des Alten Schlosses als im Eigentum der Bürger stehendes Gebäude von historischem Wert zu wahren.