Altes Schloss

13.02.2020

Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020
Betr.: Altes Schloss

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 13.02.2020 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

1. Das von dem Büro Krieg + Warth erstellte Gutachten zum Alten Schloss, die sog. „Bestandsaufnahme und Kostenschätzung“ vom 08.11.2019 wird in einer gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse ausführlich vorgestellt. Zu der Sitzung wird ein Vertreter des Büros Krieg + Warth, insbesondere zur Beantwortung von sich evtl. ergebenden Fragen, eingeladen. 

2. Zur Vorbereitung der Sitzung wird der Gemeindevorstand beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Krieg + Warth eine Priorisierung der sich aus dem Gutachten ergebenden erforderlichen Maßnahmen nach Dringlichkeit vorzunehmen. Die vorgenommene Priorisierung wird in der Sitzung vorgestellt. 

3. Zu der Sitzung werden die (bis dato) ermittelten möglichen Fördermittel (vgl. Antrag FDP-Fraktion vom 18.06.2018; Drucksachen Nr. 000241/2017) ihrer Höhe nach vorgestellt und über die eventuellen Voraussetzungen ihrer Gewährung informiert. Sämtliche angefragten Stellen und Institutionen, unabhängig davon, ob die Anfragen (vorläufig) positiv oder negativ beschieden wurden, werden informatorisch mitgeteilt.

4. Im Rahmen dieser, ggfs. auch einer weiteren gemeinsamen Sitzung aller Ausschüsse wird über die Gründung eines Arbeitskreises, der sich mit der Zukunft des Alten Schlosses, insbesondere mit den Möglichkeiten einer künftigen Nutzung, auch unter dem Gesichtspunkt der Einnahmemöglichkeiten, sowie den erforderlichen finanziellen Fragestellungen zur Instandsetzung und Rücklagenbildung, künftigen Verwaltung und Bewirtschaftung, sowie aller weiteren sich im Zusammenhang mit den Beratungen über den Verbleib im Eigentum der Gemeinde und/oder eine Veräußerung ergebenden Fragen befassen soll sowie über die Zusammensetzung dieses Arbeitskreises beraten und beschlossen. 
Ziel des Arbeitskreises soll die Erarbeitung eines schlüssigen und umfassenden Konzepts sein, das sicherstellt, dass eine weitere Verschlechterung des Zustandes des denkmalgeschützten Gebäudes verhindert, seine (Wieder)-Herstellung in einen ordnungsgemäßen Zustand und die Aufrechterhaltung desselben gewährleistet wird und dass die Art und Weise der künftigen Nutzung des Alten Schlosses einschließlich des entsprechenden Grundstücksanteils sowie der angrenzenden Freifläche dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck und ihrer Bürger Rechnung trägt. 
Dabei sollen sämtliche wirtschaftlichen, kulturellen oder in sonstiger Weise maßgeblichen Aspekte und Belange, die gegebenenfalls im Laufe der Arbeit des Arbeitskreises identifiziert werden, berücksichtigt und nachvollziehbar dargestellt werden. 
Das Konzept soll als Grundlage für den vom Arbeitskreis ebenfalls zu erarbeitenden Vorschlag eines Handlungsauftrags für den Gemeindevorstand und/oder die Gemeindevertretung dienen, über den in den entsprechenden Gremien beraten und beschlossen werden soll, um eine endgültige Entscheidung über den Verbleib des Alten Schlosses im Eigentum der Gemeinde oder eine Veräußerung zu treffen und so die jahrelange Hängepartie um das Alte Schloss zu beenden. Sofern zur Erreichung dieses Zieles erforderlich, erfolgt eine geeignete, schrittweise Vorgehensweise. 

5. Dem Arbeitskreis sollen sämtliche Gutachten, Machbarkeitsstudien oder vergleichbare Arbeitsergebnisse, die seitens des Gemeindevorstandes auf Beschluss der Gemeindevertretung oder des Gemeindevorstandes selbst eventuell noch in Auftrag gegeben werden und die das Alte Schloss direkt oder indirekt betreffen, zur Verfügung gestellt und von diesem in seine Beratungen mit einbezogen werden.

6. Die Öffentlichkeit wird über die Arbeit des Arbeitskreises und der Gremien regelmäßig, zu sinnvollen Zeitpunkten in geeigneter Weise informiert.

Begründung:

Das von dem Büro Krieg + Warth erstellte Gutachten über die zu erwartenden Kosten für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses, die sog. „Bestandsaufnahme und Kostenschätzung“ vom 08.11.2019 liegt zwischenzeitlich vor. Es beschränkt sich beschlussgemäß auf das erforderliche Maß der Maßnahmen unter Zugrundelegung einer nicht wesentlich geänderten Nutzung des Alten Schlosses für öffentliche Zwecke und Wohnen. 

Damit ist eine wesentliche Grundlage dafür geschaffen, in neue Beratungen über die Zukunft des Alten Schlosses einzutreten. Am Ende dieser Beratungen muss zwingend eine Entscheidung über den Verbleib des Alten Schlosses und der angrenzenden Freifläche im Eigentum der Gemeinde oder eine Veräußerung stehen, um eine weitere Verschlechterung des Zustandes des denkmalgeschützten Gebäudes zu verhindern, seine (Wieder)-Herstellung in einen ordnungsgemäßen Zustand und die Aufrechterhaltung desselben zu gewährleisten und die Art und Weise seiner künftigen Nutzung festzulegen. Die Art und Weise der künftigen Nutzung sollte dabei dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck und ihrer Bürger Rechnung tragen.

Ideen, die der Entscheidungsfindung dienen sollen, haben jedenfalls Teile der Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits durch Mittelbeantragung oder diverse Sachanträge auf den Weg gebracht, so dass es nunmehr gelten wird, durch entsprechende Beschlüsse die Weichen für ihre Integration in den erforderlichen Entscheidungsprozess zu stellen. 

Um künftig sinnvoll und vor allem zielführend über die Zukunft des Alten Schlosses, bzw. über die Frage des Verbleibs des Schlosses im Eigentum der Gemeinde Schöneck oder eine Veräußerung beraten zu können und die zu Recht von der Öffentlichkeit erwartete Transparenz in den Entscheidungsprozess zu bringen, sollte ein Format gewählt werden, das zum einen die parlamentarischen Verantwortlichkeiten berücksichtigt, zum anderen aber auch durchlässig genug ist, um in- und externe Sach- und Fachkenntnis zu integrieren und auf sich im Laufe der Beratungen ergebende Ideen, Möglichkeiten und Erkenntnisse zu reagieren und diese zu einem Teil des Entscheidungsprozesses zu machen. 

Nach erfolgter Vorstellung aller Fakten, die das Ergebnis der bisherigen Beratungen in den Gremien sind, also des Gutachtens selbst, einer sich hieraus ergebenden (vorläufigen) Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen sowie der denkbaren Fördermittel in allen drei mit der Entscheidung zu befassenden Ausschüssen, sollte daher die Gründung eines Arbeitskreises Bestandteil des Entscheidungsprozesses werden. 

Ziel des Arbeitskreises soll die Erarbeitung eines schlüssigen, umfassenden und auf Konsens basierenden Konzepts sein, das sicherstellt, dass eine weitere Verschlechterung des Zustandes des denkmalgeschützten Gebäudes verhindert und seine (Wieder)-Herstellung in einen ordnungsgemäßen Zustand und die Aufrechterhaltung desselben gewährleistet wird und dass die Art und Weise der künftigen Nutzung des Alten Schlosses einschließlich des entsprechenden Grundstücksanteils sowie der angrenzenden Freifläche dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck und ihrer Bürger Rechnung trägt. 

Das Konzept soll als Grundlage für den ebenfalls zu erarbeitenden Vorschlag eines Handlungsauftrages für die Gremien dienen, über den nach entsprechender Beratung beschlossen werden soll, um letzten Endes eine auf breiter Basis stehende endgültige Entscheidung über die Zukunft des Alten Schlosses zu treffen, beschlossene Maßnahmen umzusetzen und so die jahrelange Hängepartie um das Alte Schloss unter größtmöglicher Berücksichtigung der widerstreitenden, zum Wohle der Gemeinde jedoch weitest möglich zu einenden Interessen der Schöneckerinnen und Schönecker zu beenden.