Aussetzung der Maßnahmen zur Veräußerung des „Alten Schlosses“ für die Dauer von 6 Monaten und anschließende erneute Beratung und Beschlussfassung über die Zukunft des „Alten Schlosses“

19.03.2015

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2015 stellt die FDP-Fraktion folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Für die Dauer von 6 Monaten werden sämtliche in Betracht kommenden Maßnahmen mit dem Ziel einer Veräußerung des „Alten Schlosses“ Büdesheim ausgesetzt. 

In dieser Zeit wird eine Veräußerung auf Grundlage und im Rahmen eines bedingungsfreien Bietverfahrens weder angestrebt noch auf den Weg gebracht. Es wird auch kein auf ein neues unabhängiges Gutachten gestützter neuer Veräußerungsprozess zu Gunsten des bekannten Investors oder eines möglichen anderen potentiellen Investors angestrebt. Auch wird das Veräußerungsverfahren mit dem bekannten Investor in dieser Zeit nicht weiterbetrieben.

Die Bürgerinitiative „Bürger pro Altes Schloss“, bzw. der aus ihr hervorgegangene Verein, bzw. eine gemeinnützige GmbH, die die Beteiligten in der Zukunft gegebenenfalls noch gründen werden, erhalten während des Aussetzungszeitraumes die Unterstützung des Gemeindevorstandes sowie der Verwaltung durch die Zurverfügungstellung von Informationen, die die Beteiligten benötigen, um ihre bereits begonnene Konzeptentwicklung zur Erhaltung des „Alten Schlosses“ im Eigentum der Gemeinde Schöneck fortzuführen und zu einem Ergebnis zu bringen. 

Bürgerinitiative, Verein und die ggfs. bis dahin gegründete gGmbH erhalten die Möglichkeit, ihr Konzept nach spätestens 6 Monaten dem Gemeindevorstand sowie der Gemeindevertretung zu präsentieren. Dieses wird in der Folge von den entsprechenden Gremien im Hinblick auf seine Eignung zur Erhaltung des „Alten Schlosses“ im Eigentum der Gemeinde Schöneck beraten und entschieden.

Im Falle positiver Bewertung und entsprechenden Beschlusses wird über die Zukunft des „Alten Schlosses“ hinsichtlich des Verbleibs im Eigentum der Gemeinde Schöneck oder einer Veräußerung erneut beraten und entschieden.

Für den Fall, dass das Ergebnis und die entsprechende Beschlussfassung negativ ausfallen, wird über die möglichen, bzw. erforderlichen Maßnahmen zu einer Veräußerung des „Alten Schlosses“ erneut beraten und entschieden.

Sollten Bürgerinitiative, Verein und die ggfs. bis dahin gegründete gGmbH vor Ablauf der 6 Monate zu dem Ergebnis gelangen, dass das beabsichtigte Konzept keine Aussicht auf Erfolg hat, verkürzt sich der Aussetzungszeitraum entsprechend. Die erneute Beratung und Beschlussfassung über die möglichen, bzw. erforderlichen Maßnahmen zu einer Veräußerung des „Alten Schlosses“ erfolgen in diesem Fall bereits zu dem entsprechenden Zeitpunkt.

Zur Dringlichkeit:

Mit dem gemeinsamen Ersetzungsantrag von SPD/CDU und Grünen zu TOP 4- Veräußerung „Altes Schloss“ soll am heutigen Abend ein Beschluss herbeigeführt werden, der nach dem Willen der drei größten Fraktionen in der Gemeindevertretung die Veräußerung des „Alten Schlosses“ zum Ziel hat und der die vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zu dieser Zielerreichung als geeignet festgestellte Maßnahme, eine Veräußerung auf Grundlage eines bedingungsfreien Bietverfahrens, mit parlamentarischer Legitimierung auf den Weg bringen soll.

Die Argumentation von CDU und SPD, eine endgültige Entscheidung darüber, ob und an wen das „Alte Schloss“ schließlich veräußert wird, werde erst nach Durchführung des Bietverfahrens, frühestens im Herbst, getroffen, so dass der Bürgerinitiative genug Zeit bliebe, ihr Konzept, das dann gegebenenfalls Berücksichtigung finden könne, zu entwickeln, greift vorliegend nicht. 

Die Option, sich die grundsätzliche Entscheidung über die Veräußerung oder das Behalten des „Alten Schlosses“ für den Zeitpunkt nach Beendigung des Bietverfahrens vorzubehalten, sieht die Beschlussvorlage nicht ausdrücklich vor. Aus dem Wesen eines bedingungsfreien Bietverfahrens selbst ergibt sich, dass sich die in der Beschlussvorlage enthaltene Aussage, nach Abschluss des Bietverfahrens abschließend über den Verkauf beraten und entscheiden zu wollen, somit nur noch auf das „an wen“ beziehen kann.

Dabei ist grundsätzlich fraglich, ob sich die Kommune am Ende eines unabhängigen Bietverfahrens überhaupt noch gegen eine Veräußerung entscheiden kann, wenn sie jedenfalls den rechtlichen Anforderungen entsprechende Gebote erhalten hat. Stichwort ist hier ein möglicherweise schadensersatzrelevanter Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens, den ein potentieller Bieter erheben könnte, weil er sich im Bietverfahren zwar dem Wettbewerb durch Mitbieter aussetzt, aber nicht damit rechnen muss, dass sich die Gemeinde aus grundsätzlichen Überlegungen heraus plötzlich gegen eine Veräußerung entscheidet. 

Die Gemeindevertreter haben heute somit eine Entscheidung zu treffen, die möglicherweise eine andere Entscheidung als den definitiven Verkauf nicht mehr zulassen wird. Dagegen verfolgen wir mit unserem Antrag die Absicht, über einen Verkauf erst dann definitiv entscheiden zu müssen, wenn eine Alternative zum Verkauf mangels anderer Option nicht mehr ersichtlich ist. 

Über unseren Dringlichkeitsantrag muss daher vor der Beschlussfassung über die Durchführung eines Bietverfahrens entschieden werden.

Vor diesem Hintergrund ist die Dringlichkeit für den Antrag der FDP-Fraktion und das Erfordernis den Antrag als Tagesordnungspunkt nach TOP 3, bzw. vor TOP 4 zu behandeln, hinreichend dargelegt.

Antragsbegründung:

Im Zusammenhang mit den bekannt gewordenen Veräußerungsabsichten hinsichtlich des „Alten Schlosses“ Büdesheim hat sich Ende letzten Jahres die Bürgerinitiative „Bürger Pro Altes Schloss“ gegründet.

Die Bürgerinitiative verfolgt seit ihrer Gründung das Ziel, eine Alternativlösung zu einem Verkauf des „Alten Schlosses“ zu entwickeln, die neben dem Erhalt des Eigentums der Gemeinde Schöneck an dem „Alten Schloss“, eine Sanierung des Gebäudes, die Sicherung seiner künftigen Nutzung für die Bürger und die Erhaltung des Schlossgartens gewährleisten soll. Sie hat zwischenzeitlich einen Verein gegründet, dessen Zweck „die Sicherung und Erhaltung des Alten Schlosses Büdesheim als Einzeldenkmal, wichtigem Kulturgut mit überregionaler Bedeutung und Wahrzeichen des Ortsteils Büdesheim der Gemeinde Schöneck mit zentraler historischer Bedeutung“ ist.  

Die Bürgerinitiative hat dem Gemeindevorstand sowie den Fraktionen im Rahmen eines Runden Tisches bereits Mitte Januar erste Ideen für ein entsprechendes Konzept präsentiert. Sie hat anlässlich dieses Termins darum gebeten, ihr 6 Monate Zeit zu gewähren, um das Konzept weiterzuentwickeln und zu einem Ergebnis zu bringen und hat eine Übersicht über die beabsichtigte Vorgehensweise gegeben. Die von ihr angekündigten Arbeitsgruppen haben zwischenzeitlich ihre Arbeit aufgenommen. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig im Rahmen von Pressemitteilungen und öffentlichen Informationsveranstaltungen über den Stand und den Fortschritt ihrer Aktivitäten informiert. Wer die Arbeit der Bürgerinitiative beobachtend begleitet, erkennt, dass diese konstruktiv und zielgerichtet vorgeht, um den Entscheidungsträgern Schönecks eine Alternative zu einem Verkauf präsentieren zu können. 

Die Bürgermeisterin hat im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 16.12.2014 das Engagement der Bürgerinitiative ausdrücklich begrüßt und die Beteiligten zur Hilfe, zu Vorschlägen und Konzepten aufgefordert. Die Bürgerinitiative dokumentiert mit ihren Aktivitäten, dass sie diese Aufforderung ernst nimmt. 

Es kann von der Bürgerinitiative im berechtigten Interesse einer erforderlichen Planungssicherheit nicht erwartet werden und es ist ihr auch nicht zuzumuten, dass sie ihr Konzept weiterentwickelt und zu einem Ergebnis bringt, wenn sie vernünftigerweise davon auszugehen hat, dass nach Abschluss des bedingungsfreien Bietverfahrens denklogisch die Veräußerung des „Alten Schlosses“ steht und dass das von ihr beabsichtigte Alternativkonzept, das gerade das Halten des „Alten Schlosses“ im Eigentum der Gemeinde und den Verzicht auf die Bebauung des Schlossgartens vorsieht, keine Berücksichtigung mehr finden wird.

Die Beteiligten beabsichtigen mit ihrer verfolgten Konzeptentwicklung, dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck Rechnung zu tragen.
Ein Ziel, zu dessen Einhaltung sich im Übrigen auch die Gemeindevertretung im Dezember 2013 einstimmig für den Fall eines Verkaufs verpflichtet hat. 

Die denkbaren Maßnahmen zur Veräußerung des „Alten Schlosses“ für den Zeitraum von 6 Monaten auszusetzen und die durch die Bürgerinitiative, den Verein und eine evtl. noch zu gründende gGmbH vertretenen und repräsentierten Bürger Schönecks in ihren Bemühungen um eine Alternative zu einer Veräußerung zu unterstützen, muss im Interesse der Schönecker Gemeindevertreter liegen. Wir können uns nicht die Chance entgehen lassen, das „Alte Schloss“ im Eigentum der Gemeinde zu halten und müssen froh sein, dass sich eine konkrete Option als Alternative zu einer Veräußerung durch das Engagement insbesondere der Büdesheimer Bürger ergeben hat.