Benutzungsordnungen der gemeindeeigenen Einrichtungen, hier: Zustand bei Übergabe
Die Benutzungsordnungen der gemeindeeigenen Einrichtungen Brendelsaal und Weinkeller im Alten Schloß, Dorfgemeinschaftshaus, Nidderhalle sowie Bürgertreff werden bezüglich der jeweiligen Bestimmungen, gemäß welcher sie bisher (im Falle der Selbstbewirtschaftung) besenrein nach jeder Veranstaltung zu übergeben sind, dergestalt geändert, dass sie künftig nicht lediglich besenrein sondern gereinigt zu übergeben sind, sofern die Verunreinigungen einfache Staubablagerungen überschreiten, die nicht durch einfaches Kehren beseitigt werden können. Andernfalls werden die entstehenden Reinigungskosten dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Begründung:
Bislang müssen die Räumlichkeiten in den oben genannten gemeindeeigenen Einrichtungen nach jeder Veranstaltung, teilweise auch ausdrücklich beschränkt auf den Fall der Selbstbewirtschaftung, lediglich besenrein übergeben werden. Das ist für den jeweiligen Nutzer aufgrund des geringen Aufwandes nach einer Veranstaltung zwar angenehm, teilweise entstehen jedoch Verunreinigungen, die bei lediglich „besenreiner Übergabe“ nicht annähernd beseitigt werden. Um die Einrichtungen an den nächsten Nutzer, bzw. Veranstalter übergeben zu können, der für die Überlassung ja ein Entgelt zahlt und somit gereinigte Räumlichkeiten erwarten darf, muss die Gemeinde die Kosten für die Reinigung bislang selbst tragen. Es ist jedoch gerechtfertigt, die Kosten hierfür dem jeweiligen Veranstalter zu berechnen, sofern dieser die Reinigung der von ihm verursachten Verunreinigungen nicht selbst vornimmt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass eine Bestimmung, wie von uns beantragt, dazu beitragen wird, dass mit den gemeindeeigenen Einrichtungen insgesamt pfleglicher umgegangen wird, als dies bislang der Fall ist. Wenn eine Übergabe der Einrichtung künftig in gereinigtem Zustand zu erfolgen hat, bzw. für die Reinigung zu zahlen ist, werden die jeweiligen Nutzer in dem eigenen Interesse, den Reinigungsaufwand, bzw. die Kosten für die Reinigung möglichst gering zu halten, beseitigungsintensive Verunreinigungen so weit als möglich vermeiden.