Büdesheimer Schloss – Nicht fehlendes Gutachten sondern Anwaltsschreiben ist Grund für die Vertagung

18.12.2014

Schönecker FDP hält ein Schreiben der von der Bürgerinitiative „Bürger Pro Altes Schloss“ beauftragten Anwaltskanzlei für den einzig wahren Grund für die Vertagung der Verkaufsentscheidung an einen Schottener Investor.

„Alleine der Umstand, dass die von der Bürgerinitiative „Bürger Pro Altes Schloss“ beauftragte Kanzlei, rechtliche Bedenken dergestalt äußert, dass der Verkauf des „Alten Schlosses“ an Investor Dietz sowohl unter dem Gesichtspunkt eines Vergaberechtsverstoßes als auch unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen europäisches Beihilfenrecht unzulässig sein könnte, zeigt, dass der Gemeindevorstand im Hinblick auf die Vorbereitung des Verkaufs des Alten Schlosses nicht sorgfältig genug gearbeitet hat“, so Anke Pfeil, Fraktionsvorsitzende der FDP in Schöneck. „Dass derartige Fragen im Vorfeld einer beabsichtigten Veräußerung hätten geklärt werden müssen, versteht sich von selbst“. Und so hätte auch nicht das erst am Nachmittag des Tages der Sitzung der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellte Wertgutachten den Ausschlag für eine Verschiebung der Entscheidung über die Veräußerung an Investor Dietz den Ausschlag gegeben. Der wahre Grund sei vielmehr das Schreiben der Anwaltskanzlei Kapellmann. Schließlich, argumentiert Pfeil weiter, sei seit der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bekannt gewesen, dass der Gutachterausschuss erst am Tage der Gemeindevertretersitzung tage und dementsprechend auch das Gutachten erst zur Sitzung zur Verfügung stünde. „Und trotzdem“, so Pfeil, „haben alle Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, mit Ausnahme der Vertreterin der Freien Wähler, der Vorlage zur Veräußerung zugestimmt.“

Dabei weist die liberale Fraktion auch die Behauptung von Bürgermeisterin Conny Rück, zurück, der Antrag der FDP-Fraktion auf Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens sei der Auslöser dafür gewesen, dass Investor Dietz den 31.12.2014 als Frist für seinen Ausstieg gesetzt habe. „Man muss hier viel eher die Frage stellen, ob der SPD-Fraktionsvorsitzende Rauch diese Fristsetzung nicht dadurch provoziert hat, dass er Herrn Dietz unter Hinweis auf unseren Antrag ausdrücklich gefragt hat, bis wann er eine Entscheidung benötige“, meint Pfeil.

Wenn nun zu lesen sei, Investor Dietz habe bereits kurz vor der Sitzung der Gemeindevertretung von dieser Fristsetzung Abstand genommen, stelle sich zudem die Frage, was den Fraktionsvorsitzenden Rauch dann dazu veranlasst habe, in der Sitzung zu erklären, man müsse dann eben damit leben, wenn der Investor infolge der Verzögerung nun abspringe. „Wenn den anderen Fraktionen in der Gemeindevertretersitzung bereits bekannt gewesen sein sollte, dass Herr Dietz auf die Fristsetzung verzichtet, wäre dies ein starkes Stück und ein weiterer Punkt, der mangelnde Transparenz rund um die Veräußerung dokumentiere. „Die FDP hat hiervon in der Sitzung jedenfalls keine Kenntnis gehabt“, stellt Pfeil klar. Sie und ihre Fraktionskollegin, Dr. Angelika Klußmann, hoffen nun darauf, dass es der Bürgerinitiative gelingt, entscheidend Einfluss darauf zu nehmen, wie es mit dem „Alten Schloss“ weitergeht.