Büdesheimer Schloss – Sieg des Rechts über die Arroganz der Macht
Schönecker Freie Demokraten sehen sich durch die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in ihrer massiven Kritik an der Vorgehensweise des Gemeindevorstandes zur geplanten Veräußerung des „Alten Schlosses“ in Büdesheim und die Empfehlung des HSGB, ein bedingungsfreies Bietverfahren durchzuführen, auf ganzer Linie bestätigt.
„Wir werten die Stellungnahme des HSGB als einen Sieg des Rechts über die Arroganz der Macht der in Schöneck gegen alle Kritik resistenten Handelnden“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der FDP, Anke Pfeil. „Die Beurteilung der von den Anwälten der Bürgerinitiative „Pro Altes Schloss“ aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Einhaltung von Vergabe- und Beihilferecht durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund stellt Bürgermeisterin Rück und ihrem Gemeindevorstand ein Armutszeugnis aus. Sie wird SPD, CDU und Grünen in der Schönecker Gemeindevertretung nun hoffentlich vor Augen führen, dass es im Hinblick auf die von ihnen gewünschte Veräußerung ein Fehler war, den Antrag der FDP auf Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens abzulehnen“, so Pfeil weiter.
Nachdem die FDP vergangenen November durch eine Anfrage an den Gemeindevorstand davon Kenntnis erhalten hatte, dass der Gemeindevorstand ausschließlich mit dem Schottener Investor Dietz über einen Verkauf des „Alten Schlosses“ verhandelt hatte, „noch dazu,“ wie Pfeil ergänzt, „ohne dass ein den Marktwert des Schlosses bezifferndes Wertgutachten vorgelegen hätte“, hatte die FDP zur Sitzung der Gemeindevertretersitzung im Dezember einen Antrag gestellt, mit dessen Zustimmung eine Korrektur der Versäumnisse des Gemeindevorstandes hinsichtlich der bis dahin erfolgten Aktivitäten möglich gewesen wäre.
Es habe in der Hand der Gemeindevertreter gelegen, der Durchführung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden wettbewerblichen Investorenauswahlverfahrens freiwillig zuzustimmen. Dieses habe sicherstellen sollen, dass die Art und Weise der künftigen Nutzung des „Alten Schlosses“ dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Rechnung trage, erläutert Pfeil. Dies sicherzustellen, so Pfeil weiter, sei schlicht Verpflichtung der Gemeindevertretung. Schließlich habe diese bereits im Dezember 2013 einstimmig einem entsprechend lautenden Antrag der FDP zugestimmt, mit dem die Schönecker Freien Demokraten dafür gesorgt hätten, dass ein Verkauf nur unter der Bedingung eines vorab von der Gemeindevertretung zu beschließenden Konzepts erfolgen dürfe, das genau diesem Interesse der Gemeinde diene.
„Dabei haben wir stets betont, dass ein Verkauf des „Alten Schlosses“ für uns nur als ultima ratio in Betracht kommt“, stellt Pfeil klar. Unabhängig davon, was sich die anderen Parteien und die Bürgermeisterin nun einfallen ließen, um einen Verkauf des „Alten Schlosses“ unter Berücksichtigung der Ausführungen des HSGB doch noch zu bewerkstelligen, gäbe es für die Schönecker FDP nunmehr eine eindeutige Präferenz bezüglich der weiteren Vorgehensweise in Sachen „Altes Schloss“. Das Ziel könne man dabei klar benennen: Wenn irgendwie möglich wolle die FDP das „Alte Schloss“ im Eigentum der Gemeinde halten und die Bebauung des Schlossgartens verhindern. Gleichzeitig bestünde die Herausforderung darin, die Gemeinde finanziell möglichst weitgehend zu entlasten. „Unser Ziel deckt sich mit dem Ziel der Bürgerinitiative“, erläutert die Fraktionsvorsitzende der FDP. „Daraus ergibt sich, dass wir die Bürgerinitiative „Pro Altes Schloß“ in ihrem Engagement zur Erstellung eines Konzepts, das dieser Zielerreichung dient, natürlich unterstützen werden. Wir wären glücklich, wenn sich durch die Initiative der BI eine Chance erarbeiten ließe, die den Verkauf überflüssig macht.“ Das Schloss gehöre schließlich den Bürgern, so Pfeil. Da sei es nur fair, wenn diese nun die Gelegenheit erhielten, sich mit ihren Ideen und Plänen, die gerade dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Rechnung zu tragen beabsichtigten, durchzusetzen. „Auch, wenn sich die Gemeindevertreter in der Mehrheit nun zur Durchführung einer Ausschreibung durchringen würden, sollte ein Verkauf aus unserer Sicht nur noch in Betracht gezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die neue Alternative mangels Erfolgsaussicht keine Option für Schöneck sein kann. Solange dies nicht der Fall ist, sind wir es unseren Bürgern schuldig, sie in ihren Bemühungen um eine Lösung nach besten Kräften zu unterstützen“, erklärt Pfeil abschließend.