Digitale Verwaltung
Die FDP-Fraktion stellt zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24. September 2020 den folgenden Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, folgendes zu veranlassen:
1. Die Sitzungsniederschriften der Schönecker Gremien inklusive der zugehörigen Sitzungsunterlagen werden auch für den Zeitraum vor dem 01.01.2020, rückwirkend mindestens für den Zeitraum, für den dies in der Vergangenheit im alten Sitzungsinformationssystem bereits der Fall war, unter der Rubrik Service und Infos -> Sitzungsinformationen auf der Homepage der Gemeinde Schöneck online gestellt. Hierfür eventuell zwingend erforderliche Voraussetzungen werden geschaffen.
2. Sämtliche unter der Rubrik Formulare/ Downloads auf der Homepage der Gemeinde Schöneck bereits abrufbaren Formulare, bei denen dies rechtlich zulässig ist, werden unverzüglich so zur Verfügung gestellt, dass die Antragstellung, Meldung von Mängeln etc. künftig vollständig online möglich ist. Hierfür eventuell zwingend erforderliche Voraussetzungen werden geschaffen.
3. Sämtliche im Zuge von Antragstellungen anfallenden Gebühren werden transparent und im Sachzusammenhang mit dem jeweiligen Formular auf der Homepage der Gemeinde Schöneck online gestellt. Hierfür eventuell zwingend erforderliche Voraussetzungen werden geschaffen.
4. Die Gemeinde Schöneck richtet auf Facebook eine eigene Seite ein. Auf der Seite wird als Ergänzung zu den bislang üblicherweise genutzten Medien in geeigneter Form über alle Angelegenheiten der Gemeinde informiert, die für die Bürger wichtig oder von Interesse sind. Hierfür eventuell zwingend erforderliche Voraussetzungen werden geschaffen.
5. Der Gemeindevorstand gibt der Gemeindevertretung bis zum Ende des Jahres 2020 einen vollständigen Überblick über den Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und erläutert die bis dahin auf den Weg gebrachten Maßnahmen sowie die weiteren beabsichtigten Schritte und den hierfür vorgesehenen Zeitrahmen auf dem Weg zur Digitalen Verwaltung im Sinne der vollständigen Umsetzung des OZG.
6. Die erforderlichen Mittel für die sofortige Umsetzung der Ziffern 1 bis 4 sowie die voraussichtlich erforderlichen Mittel zur fristgerechten Umsetzung des OZG werden im Rahmen des Entwurfs des Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 ermittelt und zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Zu 1.: Sitzungsniederschriften- und Unterlagen der Schönecker Gremien für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 sind zumindest seit Anfang des Jahres 2020 nicht mehr auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Service und Infos abrufbar. Dieser Umstand bedarf einer Korrektur zum einen unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen und effektiven Arbeitsfähigkeit der Gremien, denen der Zugriff auch auf weiter in der Vergangenheit liegende Sitzungsdokumente ermöglicht werden muss. Der Gemeinde ist das papierlose Arbeiten seit langer Zeit ein Anliegen. So enthalten alle Emails der Gemeinde- auch diejenigen, mit denen bspw. die Niederschriften der Gremiensitzungen übersandt werden- den Hinweis, man möge prüfen, ob das Ausdrucken wirklich erforderlich sei. Alleine das Abspeichern auf dem Rechner nach Erhalt gewährleistet infolge technischer Unwägbarkeiten und Risiken in der Sphäre der Mandatsträger jedoch nicht, dass ein Zugriff auch auf ältere Dokumente jederzeit möglich ist. Darüber hinaus fällt die Zurverfügungstellung der Sitzungsdokumente auf der Homepage der Gemeinde auch für Sitzungen aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit unter ein gegenüber dem Bürger bestehendes Transparenzgebot.
Zu 2.: Die Zurverfügungstellung von Antragsformularen oder „Meldebögen“ für Mängel etc. auf der Homepage, die dann jedoch ausgedruckt, händisch oder maschinell ausgefüllt und umständlich eingescannt oder gar „analog“ zum Rathaus verbracht werden müssen, ist weder zeitgemäß noch serviceorientiert.
Zu 3.: Es stellt ein Gebot der Transparenz dar, die für Verwaltungsleistungen anfallenden Gebühren auch im Sachzusammenhang mit der angebotenen Leistung selbst darzustellen. Es kann nicht sein, dass der Bürger zwar ein Antragsformular online erhält, aber keinen Hinweis auf die im Rahmen der jeweiligen Antragstellung zu erwartenden Kosten finden kann. Es ist dem Bürger nicht zuzumuten, im Rahmen der Beantragung einer Verwaltungsleistung detektivische Ermittlungen bezüglich der anfallenden Gebühren betreiben zu müssen.
Zu 4.: Die üblichen Printmedien werden immer weniger gelesen. Auch die Homepage der Gemeinde dürfte von den meisten Bürgern nur unregelmäßig und zumeist nur dann, wenn ein konkretes Anliegen besteht, besucht werden. Mit Stand März 2019 belief sich die Zahl der Facebook-Nutzer in Deutschland auf 32 Millionen Menschen monatlich. Diverse Schönecker Facebook-Gruppen und Seiten verfügen insgesamt über mehrere Tausend Mitglieder, bzw. Abonnenten. Dies zeigt, wie groß das Interesse der Bürger auch in Schöneck grundsätzlich ist, Facebook zu verwenden. Diesen Umstand sollte die Gemeinde wiederum nutzen, um ihre Informationen- ergänzend zu den bisherigen Kanälen- niedrigschwellig, zeitgemäß und vor allem tagesaktuell einer deutlich größeren Zahl von Bürgern als bisher zur Verfügung zu stellen.
Zu 5.: Es muss der Anspruch der Gemeinde Schöneck sein, ihre Verwaltung zeitgemäß und digital aufzustellen. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt die Kommunen überall vor Herausforderungen. Um so wichtiger ist es, sich ambitioniert und mit einem klar definierten Zeitrahmen der zeitnahen Umsetzung anzunehmen und die Gemeindevertretung auch deswegen umfassend über die bislang erfolgten genauso wie über die beabsichtigen Bemühungen informiert zu halten, um von dort ausgehende Impulse bspw. für ein weitergehendes Serviceangebot etc. berücksichtigen und aufgreifen zu können.
Auswirkungen auf den Klimaschutz: Nicht einschätzbar