Dringlichkeitsantrag Mediation Rechenzentrum

29.10.2022

Die FDP-Fraktion stellt zur Sitzung der Gemeindevertretung am 06. Oktober 2022 den folgenden Dringlichkeitsantrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich auf die Verantwortlichen der Bürgerinitiative „Bündnis lebenswertes Schöneck“ zuzugehen und diese um die Zustimmung zur Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Beilegung der bekannten bestehenden Konflikte im Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Rechenzentrums in Kilianstädten durch das Unternehmen Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen, zu bitten.

Zur Durchführung des Mediationsverfahrens soll der Gemeindevorstand eine Auswahl an zertifizierten Mediatoren/innen und/oder geeignete Beratungsfirmen kontaktieren und unter Erläuterung des zu begleitenden Verfahrens um Abgabe von Interessensbekundungen bitten.

Die Auswahl eines/einer Mediators/Mediatorin oder einer geeigneten Beratungsfirma erfolgt anhand eines transparenten Bewertungsschemas, das insbesondere Methodik, Zeitplan und Expertise auf den erforderlichen Gebieten berücksichtigen soll. Es wird seitens des Gemeindevorstands dafür Sorge getragen, dass sich die Auswahl auf bislang nicht, auch nicht beiläufig, mit der Angelegenheit befasste Personen/ Unternehmen beschränkt. Eine entsprechende Erklärung ist vor der finalen Entscheidung für einen Mediator/ eine Mediatorin oder eine Beratungsfirma auch von der Bürgerinitiative „Bündnis lebenswertes Schöneck“ einzuholen.

Vor der Entscheidung für eine/n geeignete/n Mediator/ Mediatorin/ Beratungsfirma stellt der Gemeindevorstand in geeigneter Form sicher, dass die Person/ die Beratungsfirma für alle Fraktionen akzeptabel ist.

Zur Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass der Entscheidungsprozess den Bau des Rechenzentrums betreffend bereits eingeleitet ist. Mit der Hetzner Online GmbH gibt es ein Unternehmen, das sein Projekt Rechenzentrum gerne in Kilianstädten realisieren würde und die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.07.2022 beschlossen, für das in Frage kommende Gebiet den erforderlichen Bebauungsplan mit Landschaftsplan sowie allen Anlagen und Gutachten zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die Offenlage soll im November 2022 erfolgen.

Inhaltliche Begründung:

Wie sich in den von der Gemeinde Schöneck und der Bürgerinitiative durchgeführten jeweiligen öffentlichen Veranstaltungen (Bürgerversammlung/ Informationsveranstaltung) gezeigt hat, gehen die Meinungen hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Ansiedlung des Rechenzentrums in Kilianstädten auseinander. Während die Gemeindevertreter/innen die bisher erforderlichen Beschlüsse zur Ansiedlung des Rechenzentrums mit deutlich überwiegender Mehrheit gefasst haben, führen Mitglieder und/ oder Sympathisanten der Bürgerinitiative Argumente gegen die Ansiedlung an. Die jeweils kommunizierten Interessen haben einen offenen Konflikt zu Tage treten lassen.

Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung auszuüben. Sie sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden. Diesem Grundsatz sind die Gemeindevertreter/innen unabhängig von ihrer jeweiligen Meinung im Rahmen der bisherigen Beschlussfassungen zu dem geplanten Rechenzentrum gefolgt und sie werden dies im Rahmen des jeweils Erforderlichen selbstverständlich auch weiterhin tun.

Es erscheint dennoch sinnvoll, im vorliegenden Konflikt eine Lösung zu suchen, die den Interessen aller, auch derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die das Rechenzentrum derzeit ablehnen, dient. Dies gilt auch, wenn die derzeit erkennbare Anzahl dieser Bürger im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl Schönecks möglicherweise nicht repräsentativ sein mag.

Viele Argumente pro und contra Rechenzentrum haben zwischenzeitlich Eingang in die Diskussion gefunden. Aber auch, wenn es teilweise Überschneidungen bei erkannten Problemlagen gibt, bestehen Differenzen hinsichtlich ihrer Bewertungen und des erforderlichen, bzw. angemessenen Umgangs mit ihnen, die derzeit ein Einvernehmen der verschiedenen Positionen verhindern.

Davon ausgehend, dass es ein Anliegen sowohl der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen wie auch der Mitglieder und Sympathisanten der Bürgerinitiative ist, eine weitere Verhärtung der Fronten nach Möglichkeit zu vermeiden, um so den sozialen Frieden in der Gemeinde Schöneck möglichst zu erhalten, sollte die Chance ergriffen werden, den Konflikt unter professioneller Begleitung auf einer sachlichen, interessengerechten Ebene und in ebensolcher Form zu lösen. Dies erscheint sinnvoller, als sich möglicherweise über einen unabsehbar langen Zeitraum auf einer hochkonfrontativen Prozessebene zu begegnen.

Ein Mediationsverfahren bietet eine solche Chance. Es setzt natürlich voraus, dass die beteiligten Parteien tatsächlich eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes anstreben und versuchen wollen, eine Lösung im Interesse aller Beteiligten zu erarbeiten. Ohne diese Bereitschaft wäre wohl schon der Versuch zum Scheitern verurteilt. Das sollten potentiell Beteiligte bei ihrer Entscheidung für oder gegen ein Mediationsverfahren grundsätzlich berücksichtigen, weswegen ich hierauf noch einmal ausdrücklich hinweisen möchte, auch, wenn es sich wie eine Selbstverständlichkeit anhört.

Wir glauben jedenfalls daran, dass es einen Versuch wert ist, bitten daher um Unterstützung für unseren Antrag und würden uns im Falle einer positiven Beschlussfassung natürlich freuen, wenn sich auch die BI für die Durchführung eines Mediationsverfahrens entscheiden würde.

Zum Schluss möchte ich zu der Forderung, das Offenlegungsverfahren auszusetzen, in aller Kürze noch ausführen, warum wir dies für nicht sinnvoll erachten, auch, wenn wir heute zu einer Beschlussfassung über die gewünschte Durchführung eines Mediationsverfahrens kämen. Zum einen erfolgt in einem Mediationsverfahren in der Regel und zweckmäßigerweise eine Zusammenstellung der dem Konflikt zugrunde liegenden Fakten. Hier wäre es aus unserer Sicht kontraproduktiv, wenn die sich- vor allem auch aus möglichen Einwendungen- ergebenden Erkenntnisse nicht zu dieser Faktensammlung gelängen. Das Ergebnis käme allen Beteiligten im Rahmen des Versuchs, eine Lösung zu erarbeiten, nach unserer Überzeugung vielmehr zugute.

Zum anderen soll der Bebauungsplan ja auch nicht für DAS Rechenzentrum aufgestellt werden, sondern für EIN Gewerbegebiet und der entsprechende Gremienbeschluss resultiert bereits aus dem Juli. Es ist also nicht so, dass die Gemeinde mit dem Offenlegungsverfahren einen böswilligen Versuch unternähme, einer möglichen Lösung durch Schaffen von Tatsachen zuvorzukommen. Relevante Einwendungen wären vielmehr in jedem Falle zu berücksichtigen.

Und zu guter Letzt sollte man bei aller Antipathie gegen die konkreten Rechenzentrumspläne auch berücksichtigen, dass auch das Unternehmen Hetzner einen Anspruch darauf hat, dass sich die finale Entscheidung für oder gegen ihr Projekt nicht unnötig verzögert. Das ist nicht zuletzt eine Frage des Stils und des fairen Umgangs unter potentiellen Geschäftspartnern, das sehen Sie bestimmt genauso.

Da zumindest wir aktuell auch keine weiteren, möglicherweise rechtlichen Gründe erkennen können, die gegen die Durchführung der Offenlage sprechen, sprechen wir uns deshalb gegen eine Aussetzung aus.

Anke Pfeil,
Vorsitzende der FDP-Fraktion

Status: Zugestimmt