Ein Leitbild für Schöneck

17.11.2016

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 17.11.2016 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Mit dem Ziel, einen strategischen Rahmen für die Entwicklung der Gemeinde Schöneck in den nächsten 20 Jahren zu schaffen, der der Gemeinde eine zukunftsfähige und nachhaltige Perspektive für ihre Weiterentwicklung und wirtschaftliches Wohlergehen geben soll, wird der Gemeindevorstand beauftragt, einen umfassenden Leitbildprozess zu initiieren, an dem Bürger, Verwaltung und Politik zu beteiligen sind.

Bei der Wahl des Verfahrens zur Erstellung des Leitbildes, der Organisation und der Durchführung des Prozesses wie auch der Ausarbeitung des Leitbildes an sich, erfolgt eine professionelle Beratung und Begleitung durch einen- erforderlichenfalls mehrere- auf das Thema spezialisierte/n Anbieter. 

Der Gemeindevorstand holt zu diesem Zwecke aussagekräftige Leistungsangebote nebst der hierfür jeweils anfallenden Kosten von mindestens drei verschiedenen professionellen Anbietern ein, die nach Eingang dem Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen sind. Die Angebote sollen einen vollständigen Leistungskatalog enthalten und sowohl das jeweils angedachte Verfahren, die Art und Weise der Organisation und Durchführung des Prozesses wie auch die wesentlichen Angaben zur Darstellung und Ausarbeitung des Leitbildes selbst enthalten und eine umfassende Beurteilung sowohl des Leistungsumfangs als auch der hierfür entstehenden Kosten zulassen. 

Alternativ soll eine Ausschreibung, die inhaltlich alle oben genannten sowie alle weiteren ggfs. erforderlichen- auch rechtlichen- Faktoren zu berücksichtigen und zu benennen hat, erfolgen. 

Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Auswahl eines Anbieters und der damit verbunden Art und Weise der Durchführung des Leitbildprozesses, obliegt der Gemeindevertretung.

Parallel zur Suche und gegebenenfalls Vorauswahl eines externen professionellen Anbieters nimmt der Gemeindevorstand Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf, um auch hier die Möglichkeit einer Zusammenarbeit, ggfs. auch einer (Mit-)Finanzierung und/oder (Mit-) Organisation zu ermitteln.

Ziel des zu initiierenden Leitbildprozesses soll ein maximal erzielbarer Nutzen für die Zukunft der Gemeinde Schöneck sein. Der Prozess soll daher umfassend und professionell auf den Weg gebracht und auch beendet werden. Unbedingt zu vermeiden ist, dass ein unausgegorener und hinsichtlich seines Ergebnisses zweifelhafter Prozess in Gang gesetzt wird, von dem die Gemeinde am Ende nicht offensichtlich profitiert, weil er auf halbem Wege und damit ergebnislos stecken bleibt.

Zur Begründung:

In immer mehr Städten und Gemeinden wächst die Erkenntnis, dass ein umfassendes, professionell erarbeitetes Leitbild Voraussetzung dafür ist, die Weichen für eine positive Zukunft zu stellen. Ein solches Leitbild stellt die Basis für eine nachhaltige und zukunftsgewandte Entwicklung einer Gemeinde dar und dient der Politik über einen langen Zeitraum als Richtschnur ihres Handelns und Entscheidens. Auch für Schöneck kann ein solches Leitbild zu einem Meilenstein auf dem Weg in eine erstrebenswerte Zukunft werden.

Erfolgreiche Leitbilder sind solche, in deren strategischen Rahmen sich nicht nur die Politik bewegt, indem sie sich an den im Leitbild formulierten Zielen orientiert und daher auch vom Bürger messen lassen kann, sondern solche, die im Zusammenspiel nicht nur mit der Verwaltung sondern auch und vor allem mit den Bürgern entstehen. Nur dann ist gewährleistet, dass ein Leitbild entsteht, das in gleichberechtigter Abwägung der Vielzahl der Belange Konsens schafft, welches deswegen breit akzeptiert wird und das damit zukunftsfähig ist.

Damit der Leitbildprozess die notwendige Ernsthaftigkeit erhält, um in der Bevölkerung auf Glaubwürdigkeit, Interesse und Akzeptanz zu stoßen, ist es erforderlich, dass er professionell organisiert, moderiert, erarbeitet und kommuniziert wird und eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt. Dies ist nur möglich, wenn sich die Gemeinde durchgängig der Sach- und Fachkunde externer Anbieter bedient.

Meine Damen und Herren, der ebenfalls zur Entscheidung stehende Antrag der Freien Wähler steht natürlich in einem Sachzusammen-hang zu dem von uns geforderten Leitbildprozess. Er enthält den Auftrag, unter Berücksichtigung des Schönecker Bedarfs und der Schönecker Entwicklung einen “Roten Faden“ in unserer Finanzplanung erkennbar zu machen. Diese von den Freien Wählern geforderte Strategieplanung wurde seinerzeit als Konsolidierungsmaßnahme zum Haushalt 2016 eingebracht. 

Die Umsetzung dieses Antrages wird jedoch zwangsläufig auch im Rahmen der Umsetzung unseres wesentlich umfassenderen Ansinnens der Leitbildentwicklung, die sich im Gegensatz zu dem FWG-Antrag im Ergebnis gerade nicht auf die Konsolidierung der kommunalen Finanzen beschränkt, sondern unterschiedliche, grundsätzliche Zielsetzungen für strategisch wichtige Handlungsbereiche definieren soll, erfolgen. 

Sich auf das Ziel des FWG- Antrages zu beschränken, hieße daher, nicht einen umfassenden Handlungsrahmen festlegen zu wollen, der uns insgesamt über einen langen Zeitraum als Richtschnur unseres Handelns und Entscheidens dienen könnte. Der maximal erzielbare Nutzen für die Zukunft unserer Gemeinde würde damit nicht erreicht. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem, ein weitreichenderes Ziel im Blick habenden Antrag.