Einrichtung des Kostenträgers „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung“

13.02.2020

Antrag zum Haushalt 2020/2021
Einrichtung des Kostenträgers „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung“ im Produkt Förderung der Kinder- und Jugendpflege und Ausstattung mit finanziellen Mitteln auf entsprechenden Sachkonten 

Beschlussvorschlag:

Produkt 36210-2 Förderung der Kinder- und Jugendpflege
Kostenträger: Neu
Sachkonto/Konten: Neu

Im Produkt Förderung der Kinder- und Jugendhilfe erfolgt die Einrichtung eines Kostenträgers „Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung“. Auf geeigneten, entsprechend einzurichtenden Sachkonten erfolgt die Ausstattung mit Mitteln in Höhe von € 500,00 für das Jahr 2020 sowie € 500,00 für das Jahr 2021. Die entsprechenden Positionen werden mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung erfolgt durch die Gemeindevertretung.

Der entstehende Mehraufwand wird dem prognostizierten Überschuss entnommen.

Begründung:
Im Geschäftsgang befindet sich ein Antrag nebst Änderungsantrag aus der Gemeindevertretung vom 31.10.2019 mit welchem der Gemeindevorstand beauftragt wird, ein Angebot zu erarbeiten, das die kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde Schöneck ermöglicht. Die Anträge wurden in den Ausschuss SFJK überwiesen. Die Beratung dort steht noch aus. 
Davon ausgehend, dass- der Intention der Anträge folgend- am Ende der Beratungen ein Ergebnis stehen wird, dass in irgendeiner Form die Erarbeitung eines Angebots der kommunalen Beteiligung von Kindern und Jugendliche durch den Gemeindevorstand zum Gegenstand haben wird, soll im Hinblick auf den Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 im entsprechenden Produkt bereits jetzt ein Kostenträger eingerichtet und die Ausstattung der entsprechenden Sachkonten mit zumindest geringen Mitteln vorgenommen werden, um nach abschließender Beratung und Aufhebung des Sperrvermerks im Bedarfsfall zumindest eine Anschubfinanzierung zur Durchführung von erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung eines Angebots zur kommunalen Beteiligung realisieren zu können.