Einrichtung eines Compliance-Management-Systems

14.12.2017

Beschlussvorschlag:

Produkt 11120-1 Verwaltungssteuerung (Pflichtaufgaben)
Kostenträger 111200 Organisations- und Rechtsangelegenheiten, 
neu einzurichtende Sachkonten „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“ und „Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung“
Für das Jahr 2019 werden auf dem Kostenträger 111200 Organisations- und Rechtsangelegenheiten die Sachkonten „Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichtskosten“ und „Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung“ eingerichtet und diese mit Mitteln in Höhe von jeweils 
€ 1.500,00 ausgestattet.

Zur Deckung des hierdurch entstehenden Aufwandes wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Es erfolgen Einsparungen für das Jahr 2019 gemäß eingereichter Anträge der FDP-Fraktion

– im Produkt 27210-2, Kostenträger 272100, Sachkonto 6011000 in Höhe von € 2.000,00
– im Produkt 11120-2, Kostenträger 111213, Sachkonto 6771000 in Höhe von € 5.000,00

Die Deckung kann entweder vollständig durch Verwendung der eingesparten Mittel in entsprechender Höhe im Produkt 11120-2, Kostenträger 111213, Sachkonto 6771000 oder durch vollständige Verwendung der eingesparten Mittel im Produkt 27210-2, Kostenträger 272100, Sachkonto 6011000 in Kombination mit der Verwendung eines Betrages in Höhe von € 1.000,00 aus der Verwendung der eingesparten Mittel im Produkt 11120-2, Kostenträger 111213, Sachkonto 6771000 erfolgen.

Begründung:

Compliance wird auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu einem immer wichtigeren Thema, da auch die Anforderungen an die Verwaltung durch rechtliche und quasirechtliche Entwicklungen stetig steigen. Die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems ist daher geboten. Unter der Federführung eines/einer Hauptamtsleiters/leiterin kann mit der Einrichtung dieses Systems im Jahr 2019 begonnen werden. Der beantragte Betrag auf den genannten Sachkonten dient der Anschubfinanzierung.

Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion