Elternanfrage zur Bedarfsermittlung von U3-Plätzen
Vor dem Hintergrund des ab August 2013 bestehenden Rechtsanspruches auf einen Platz in der U3-Betreuung, stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zum Zwecke vorausschauender Planung künftig eine Bedarfsermittlung für U3-Plätze durch konkrete Elternanfrage sechs Monate nach Geburt des Kindes durchzuführen.
Begründung
Der ab August 2013 bestehende Rechtsanspruch auf einen Platz in der U3-Betreuung stellt angesichts der prekären Haushaltslage bekanntermaßen auch die Gemeinde Schöneck vor eine große Herausforderung. Tatsache ist, dass zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot an U3-Betreuungsplätzen zur Verfügung stehen muss, um die gerichtliche Geltendmachung von Haftungsansprüchen der Eltern ausschließen zu können. Ein Verweis auf Wartelisten wird nicht mehr möglich sein.
Wie hoch allerdings der tatsächliche Bedarf in Schöneck in den kommenden Jahren sein wird, weiß derzeit niemand.
Die bislang im Raum stehenden Zahlen sind jedenfalls nicht belastbar, da sie lediglich auf allgemeinen Erwägungen und Hochrechnungen beruhen. Angesichts unserer schlechten Haushaltslage ist es aber nicht ausreichend, bei der Ermittlung des künftigen Bedarfes lediglich Prognosen bezüglich der tatsächlichen Anzahl von in der Gemeinde lebender Kinder plus Erfahrungswerte aufgrund des allgemeinen Grundsatzes zu berücksichtigen, dass Kommunen in der Nähe von Großstädten einen höheren Bedarf haben als solche auf dem flachen Land, fern der Städte.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang nicht nur, dass in den nächsten Jahren wahrscheinlich mehr Räumlichkeiten erforderlich sein werden. Auch und gerade der Personalbedarf an Erziehern- ich erinnere an die Mindestverordnung, gemäß der für maximal 10 U3 Kinder 2 Erzieher bereitgestellt werden müssen, wird Schöneck noch sehr viel Geld kosten. Geld, das wir zwar nicht haben, aber irgendwie aufbringen werden müssen.
Um seriöse und vor allem möglichst flexible Lösungen überhaupt erarbeiten zu können, benötigen wir daher eine stets aktuelle, möglichst konkrete Bedarfsermittlung für unsere Gemeinde.
Was wir uns nämlich auf keinen Fall leisten werden können, ist eine lediglich auf Mutmaßungen basierende kostenträchtige Vorratsvorhaltung an U3- Plätzen, für eine Anzahl von Kindern, die möglicherweise gar nicht erreicht werden wird. Es gilt also, den Rechtsanspruch und das Interesse der Eltern an der U3-Betreuung so gut es geht, mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Deckung zu bringen. Hier setzt unser Antrag an:
Überhaupt keine Berücksichtigung bei der Bedarfsermittlung finden nämlich bislang die konkreten Lebenssituationen und Planungen Schönecker Eltern. Dies aber sollte sich künftig ändern und bei der Planung und Schaffung von U3-Plätzen eine wesentliche Rolle spielen. Es reicht künftig auch nicht, sich die jeweils vorliegenden Anmeldezahlen anzuschauen. Im Hinblick auf ihren rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz und in Kenntnis des Umstandes, dass sie nicht auf Wartelisten verwiesen werden können, werden die wenigsten Eltern ihre Kinder künftig weiterhin unmittelbar nach der Geburt für einen U3-Platz anmelden, sondern eben dann, wenn sie den Platz benötigen. Bei vielen Eltern könnte dies vermutlich weiterhin um den 1. Geburtstag des Kindes sein – könnte, muss aber nicht. Wir gehen davon aus, dass etwa 6 Monate nach der Geburt, dann also, wenn so etwas wie Normalität eingekehrt ist, in den meisten Familien jedenfalls feststehen dürfte, ob und ab wann man einen U3-Platz in Anspruch nehmen möchte. Daher sollte von Seiten der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt aktiv auf die Schönecker Eltern zugegangen und angefragt werden, ob und zu welchem Zeitpunkt die familiäre Planung die Inanspruchnahme eines U3-Platzes vorsieht. Der Verwaltungsaufwand für diese Maßnahme ist gering. Der Nutzen für die Gemeinde aber liegt darin, dass der Ausbau des Betreuungsbereiches bestmöglich mit dem tatsächlichen Bedarf koordiniert werden kann.