Elternanfrage zur Bedarfsermittlung von U3-Plätzen; grundsätzliche Situation der U3-Betreuung

19.03.2015

Die FDP-Fraktion hat zur Sitzung der Gemeindevertretung im September 2012 beantragt, zum Zwecke vorausschauender Planung künftig eine Bedarfsermittlung für U3-Plätze durch konkrete Elternanfrage sechs Monate nach Geburt des Kindes durchzuführen. Diesem Antrag wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung im November 2012 mit der Maßgabe einer zweijährigen Testphase und anschließender Beratung der Ergebnisse zugestimmt. Dies vorausgeschickt bittet die FDP-Fraktion den Gemeindevorstand um Beantwortung folgender Anfragen zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19. März 2015:

1. Wird die Anfrage derzeit noch durchgeführt? Falls ja, bis wann noch? Falls nein, bis wann wurde die Befragung durchgeführt?

2. Wie hoch war (bislang) die Rückläuferquote der Antworten? Wir bitten um Mitteilung der Zahl der monatlich angefragten Eltern und der entsprechenden Rückläuferquote.

3. Sind/waren die Antworten der Eltern bezüglich eines U3-Platz-Bedarfs belastbar hinsichtlich des dann tatsächlich in Anspruch genommenen U3-Platzes? Wie häufig haben Eltern zunächst angegeben, einen Platz zu benötigen, den sie dann jedoch nicht wahrgenommen haben? Wie oft haben Eltern in der Antwort angegeben, keinen Platz zu benötigen, infolge eines dann doch gegebenen Bedarfs allerdings doch einen Platz beansprucht? Wie viele Eltern haben auf die Anfrage nicht geantwortet, aber in der Folge einen Betreuungsplatz in Anspruch genommen? Es wird um eine nachvollziehbare Aufstellung gebeten.

4. Gibt es aktuell Wartelisten für einen U3-Platz? Wie viele Kinder sind hier ggfs. aktuell vorgemerkt? In wie vielen Fällen wird ausdrücklich auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung der Gemeinde Schöneck gewartet? Welche Dauer beträgt die ggfs. bestehende Wartezeit durchschnittlich? Ist ein nachträglicher Wechsel von einer „zugewiesenen“ Einrichtung in eine „Wunscheinrichtung“ möglich? Falls nein, mit welcher Begründung? 

5. Gelingt es grundsätzlich, Elternwünsche betreffend die Aufnahme ihres Kindes in einer bestimmten Einrichtung zu berücksichtigen, wenn die Eltern beispielsweise dort die Aufnahme wünschen, weil ein weiteres Kind der Familie bereits die selbe Einrichtung (Kita oder U3) besucht oder weil bspw. eine Betreuung bis 17 Uhr benötigt wird, die derzeit nur in der Kita Waldwiese angeboten wird, bzw. wie oft kann diesen Elternwünschen nicht entsprochen werden?

6. Gibt es Kriterien, nach denen eine bevorzugte Aufnahme eines Kindes in einer von Eltern ausdrücklich gewünschten Einrichtung erfolgt? Falls ja, welche sind dies?

7. Vor dem Hintergrund des allgemein steigenden Bedarfs an Ganztagsplätzen auch in der U3-Betreuung: Ist angedacht, künftig auch in anderen Einrichtungen neben der Kita Waldwiese eine Betreuung bis 17 Uhr anzubieten? Falls ja, ab wann und in welcher/welchen Einrichtung/en?

8. Besuchen derzeit Kinder aus anderen Kommunen U3-Einrichtungen der Gemeinde Schöneck? Falls ja, wie viele? Bitte aufschlüsseln nach Betreuungseinrichtungen.