Erledigungskontrolle für Beschlüsse der Gemeindevertretung

08.11.2012

Zur Verbesserung der Transparenz im Zusammenhang mit der Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung stellt die FDP-Fraktion den folgenden Antrag:

1. Für den Fall, dass die vollständige Umsetzung eines von der Gemeindevertretung gefassten Beschlusses seitens des Gemeindevorstandes nicht innerhalb von drei Monaten nach der Beschlussfassung erfolgt ist, teilt der Gemeindevorstand den Mitgliedern der Gemeindevertretung unaufgefordert die der vollständigen Umsetzung entgegenstehenden Gründe, den aktuellen Sachstand sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem mit der vollständigen Umsetzung zu rechnen ist, mit.

2. Der Gemeindevorstand veranlasst die Veröffentlichung einer übersichtlichen Darstellung der seit Beginn der Legislaturperiode und aller künftig gefassten Beschlüsse mit aktuellem Statusvermerk sowie der offenen Beschlüsse aus der vorherigen Legislaturperiode auf der Internetseite der Gemeinde Schöneck. In der ersten Sitzung der Gemeindevertretung eines jeden Quartals ist über den aktuellen Status der nicht erledigten Beschlüsse mündlich Bericht zu erstatten. Mit Umsetzung von Ziffer 2 entfällt Ziffer 1.

Begründung:

Hintergrund unseres Antrages ist, dass es bei der Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung immer wieder zu erheblichen, manchmal jahrelangen Verzögerungen kommt, für die es zwar sachliche Gründe geben mag, die aber auch uns, den Mitgliedern der Gemeindevertretung, nicht bekannt sind.

Der Antrag gewährleistet ein Höchstmaß an Transparenz im Hinblick auf das seitens des Gemeindevorstandes zeitnah zur Umsetzung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Unternommene auch gegenüber dem Parlament. 

Gemäß § 66 Absatz 2 HGO hat der Gemeindevorstand zudem die Bürger in geeigneter Weise über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen. 

Bei der Frage nach der Umsetzung von Beschlüssen handelt es sich zweifelsfrei um „wichtige Fragen“ im Sinne der HGO. 

Die schlichte Verweisung auf die Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung ist allerdings weder dazu geeignet, den Bürger bezüglich des aktuellen Status eines Beschlusses zu informieren, noch sein „Interesse an der Selbstverwaltung“ zu pflegen.

Einer tabellarischen Darstellung auf der Internetseite der Gemeinde wird dies wesentlich besser gelingen.

In einer Zeit, die aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde für den Bürger zunehmend mit eingeschränkten oder solchen Leistungen verbunden ist, für die er tiefer in die Tasche greifen muss, sollte uns zudem daran gelegen sein, dem Bürger diese Informationen als kostenfreie Serviceleistung anzubieten.