FDP gegen Durchführung eines Planergänzungsverfahrens zum Flughafenausbau. Anke Pfeil: „Nachtflugverbot ist Realität! Pipa sollte Klage zurückziehen!“

22.06.2012

Schöneck – „Die FDP-Fraktion in Schöneck lehnt es ab, die Position des Main-Kinzig-Kreises mit der Forderung an die Hessische Landesregierung zu unterstützen, ein Planergänzungsverfahren zum Flughafenausbau durchzuführen. Genau genommen müßte Landrat Pipa die Klage zurück nehmen“, erklärte Anke Pfeil, FDP-Fraktionsvorsitzende in Schöneck.

In der Mediation zum Flughafenausbau wurde vereinbart, daß es am Frankfurter Flughafen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 Uhr keinerlei geplante Nachtflüge geben soll. Für die Nachtrandstunden, also die Zeit von 22 bis 23 Uhr und 5 bis 6 Uhr, sollte es nicht mehr als 150 Flugbewegungen pro Nacht im Jahresdurchschnitt geben. „Die FDP in Schöneck und auch auf Landesebene steht bis heute zu diesem Mediationsergebnis. Mit großer Verwunderung haben wir dagegen das mehrheitliche Abstimmungsverhalten der örtlichen CDU wahrgenommen, die mal wieder fröhlich mit der SPD gestimmt hat und sich darüber hinaus gegen die eigene CDU auf Landesebene gestellt hat“, ergänzte der Schönecker FDP-Vorsitzende Torsten Kutzner.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am 4. April 2012 hatte deshalb der damalige Verkehrsminister Dieter Posch, nach dem schnellstmöglichen und rechtssichersten Weg gesucht, das Urteil umzusetzen. In der mündlichen Urteilsbegründung und dem schriftlich vorliegenden Tenor des Urteils wurde das in der Mediation angestrebte Nachtflugverbot für geplante Flüge in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr bestätigt. Die Anzahl der durchschnittlichen Flugbewegungen in den Nachtrandstunden hat das Gericht sogar auf maximal 133 pro Nacht im Jahresdurchschnitt festgelegt. „Dies sind noch einmal 17 Flüge weniger, als ursprünglich in der Mediation vorgesehen. Wir fragen uns schon, warum SPD, CDU und Grüne das bereits umgesetzte Mediationsergebnis in Frage stellen“, sagte Pfeil.

Am 29. Mai 2012 hat der damalige Verkehrsminister Dieter Posch die Planklarstellung unterzeichnet und, wie vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgegeben, das Nachflugverbot verbindlich und dauerhaft umgesetzt, sowie den Flugbetrieb in den Nachtrandstunden auf 133 Flüge begrenzt. „Vorteile der Planklarstellung sind z.B., daß das Nachtflugverbot schnell umgesetzt werden konnte und einzig der Flughafenbetreiber Fraport dagegen klagebefugt ist. Eine Klage von Fraport gegen die Planklarstellung wird es nicht geben, da sich der Flughafenbetreiber selbst im Vorfeld schon für ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ausgesprochen hat“, betonte die Liberale.

Fakt ist, daß seit dem 29. Mai 2012 ein Nachtflugverbot für planmäßige Flugbewegungen in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr existiert und die Flüge in den Nachtrandstunden auf 133 pro Nacht im Jahresdurchschnitt reduziert worden sind. Somit ist 1:1 eine Anpassung an das Leipziger Urteil erfolgt. „Weniger als Null Nachtflüge wird es nicht geben. Wozu soll es dann ein aufwendiges Planergänzungsverfahren geben, das alles bisher erreichte gefährdet?“, fragte Kutzner. 

In einem Planergänzungsverfahren können natürlich alle Betroffenen ihre Anhörungsrechte wahrnehmen. Neben den Kommunen sind das auch die Fluggesellschaften. Alle können ihre Belange in die Erörterungen aufs Neue mit einbringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil für Nachtflüge sehr hohe Hürden und Maßstäbe angelegt, sie aber nicht völlig verboten. Mit einem aufwändigen, jahrelang andauernden Planergänzungsverfahren könnte, nach neuer Abwägung aller vorgebrachten Argumente, das Gegenteil dessen erreicht werden, was die Bevölkerung will: die Zulassung planmäßiger Nachtflüge, möglicherweise auch die Festsetzung einer anderen, nämlich kürzeren Kernnachtzeit. „Für Berlin Schönefeld hat das Bundesverwaltungsgericht so beispielsweise eine Kernzeit der Nacht und damit ein absolutes Nachtflugverbot lediglich von Mitternacht bis 5:00 Uhr festgelegt“, gibt Pfeil zu Bedenken.

Die Durchführung eines Planergänzungsverfahrens wäre nur dann erforderlich, wenn das Hessische Verkehrsministerium über die Zahl von jahresdurchschnittlich 133 planmäßigen Flügen in den Nachtrandstunden hinausgehen wollte. Diese Absicht bestehe jedoch nicht. Das heißt, weniger als 133 Flüge gebe das Urteil nicht her und mehr als 133 wolle die Landesregierung nicht. Und um null Nachtflüge zu erreichen, bedarf es ebenfalls keiner erneuten Anhörung. „Festzuhalten bleibt, daß das Bundesverwaltungsgericht den Ausbaubeschluss zum Frankfurter Flughafen insgesamt bestätigt hat. Forderungen nach einer Schließung der neuen Landebahn oder der Ausweitung des Nachtflugverbotes auf die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr sind weder von der Mediation noch vom Leipziger Urteil gedeckt. Ein Planergänzungsverfahren birgt die Gefahr, daß wir am Ende doch noch planmäßige Nachtflüge erhalten und damit schlechter gestellt sind, als dies heute der Fall ist“, so Kutzner abschließend.