FDP Schöneck: „Grüner Einsatz für Geschwindigkeitsbegrenzung ist Wahlkampf geschuldet“
Schöneck – Die Ankündigung der Grünen, sich weiterhin für Tempo 70 entlang der Ortslage von Oberdorfelden einsetzen zu wollen, bezeichnen die Schönecker Liberalen als ein dem Wahlkampf geschuldetes Versprechen, bei dem rechtliche Grundlagen keine Rolle zu spielen scheinen.
Der aus Schöneck stammende Landtagskandidat der Grünen, habe sich für den Wahlkampf in seiner Heimatgemeinde offensichtlich für das Thema Geschwindigkeitsbegrenzung entschieden, dies zeige auch ein Antrag der Grünen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, so der Ortsvorsitzende der Schönecker FDP, Torsten Kutzner.
Wenngleich der Themenschwerpunkt an sich zwar keine Überraschung darstelle, so Kutzner weiter, solle es den Schönecker Bürgern zu denken geben, wenn sich die Grünen in einem Artikel in der Frankfurter Neuen Presse damit zitieren ließen, dass „sie nach einer erfolgreichen Landtagswahl im Herbst die Interessen von Bürgern als Verkehrsteilnehmer und Bürgern als lärmgeplagten Anwohnern anders gewichten wollen, als die schwarz-gelbe Landesregierung“.
Schließlich, so die Fraktionsvorsitzende der Schönecker FDP, Anke Pfeil, teile die Fraktion der Grünen im hessischen Landtag offensichtlich nicht die Auffassung der örtlichen Grünen, dass bei der Entscheidung gegen Tempo 70 eine Fehlgewichtung der Interessen der Verkehrsteilnehmer zu Lasten der Anwohner der Dittersdorfer Straße stattgefunden habe. „Die Entscheidung des Landtags, die von allen Fraktionen unterzeichneten Petitionen nach Prüfung der Sach- und Rechtslage für erledigt zu erklären, ist schließlich einstimmig und
somit auch mit den Stimmen der Grünen zustande gekommen“, erläutert Pfeil. Sie könne sich daher nicht vorstellen, dass entsprechende Vorstöße Wolfgang Seifrieds im Falle seines Einzuges in den Landtag, bei seinen künftigen Fraktionskollegen auf Gegenliebe stoßen würden.
„Wenngleich die Sach- und Rechtslage schon im Frühjahr 2011 bekannt war, insbesondere die Tatsache, dass nur eine kombinierte Maßnahme aus durchgängigem Lärmschutzwall und einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h eine für das menschliche Ohr wahrnehmbare Entlastung bringt, haben wir uns dennoch damals dazu entschieden, uns der als solchen formulierten „schlichten Bitte“ aller Schönecker Fraktionen anzuschließen, der damals zuständige Minister möge sich für ein durchgehendes Tempo 70 an der Ortslage Oberdorfelden einsetzen“, so Kutzner und Pfeil. „Tatsächlich dürften das Versagen der Gemeinde, die sich „erhebliche Versäumnisse hinsichtlich notwendiger Vorkehrungen zur Vermeidung von Lärmimmissionen“ vorwerfen lassen muss, die Regelungen in der StVO und die maßgebliche Lärmschutz-Richtlinie allerdings jede andere Entscheidung als die nun ergangene ausgeschlossen haben. Dies stellt auch das zwischenzeitlich vorliegende Schreiben des zuständigen Ministeriums an die Schönecker Fraktionen vom 05.04.2013 klar“, ergänzt Pfeil.
„Wir bedauern sehr, dass die Oberdorfelder Bürger heute die Leidtragenden sind, weil die Gemeinde „in Kenntnis der Ortsumgehung und unter Inkaufnahme eines möglichen Lärmkonfliktes die Baugebiete entlang der L 3008 ausgewiesen“ hat, wie sich dem Schreiben des Ministeriums nochmals ausdrücklich entnehmen lässt, halten es aber in der Sache für unredlich, heute so zu tun, als seien andere, namentlich die Landesregierung für die Misere verantwortlich“, so Pfeil und Kutzner abschließend.