Flexibilisierung Schließungszeiten Kitas während Sommerferien

31.01.2013

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Schließung der gemeindeeignen Kitas während der hes-sischen Sommerferien und die sich daraus ergebenden Betreuungsmöglichkeiten wie nachfolgend dargestellt neu zu regeln, um Familien dadurch mehr Flexibilität zu ermöglichen:

1. Die Dauer der vollständigen Schließung der gemeindeeigenen Kitas während der hessischen Sommerferien wird von drei Wochen auf eine Woche reduziert. Sie erfolgt jeweils in der 3. bzw. 4. Ferienwoche. Während der Dauer der Schließung besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Inan-spruchnahme des Notdienstes in einer der in der 3. bzw. 4. Woche geöffneten gemeindeeigenen Kitas.

Die Möglichkeit der Inanspruchnahme kann von der Erfüllung bestimmter, im Einzelnen vom Gemeindevorstand festzulegenden Kriterien abhängig gemacht werden und erfolgt im Übrigen nach Anmeldungseingang. 

2. Die Eltern erhalten die grundsätzliche Möglichkeit zu wählen, innerhalb welcher zwei weiterer 
Wochen während der hessischen Sommerferien ein Kita-Besuch ihres Kindes/ihrer Kinder nicht stattfindet. Zur Wahl stehen jeweils als Block die beiden Wochen VOR sowie NACH der einwöchigen Schließung.

In beiden Blöcken werden jeweils Betreuungskapazitäten für 50% der regulär in der Einrichtung betreuten Kinder zur Verfügung gestellt.

Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt durch die Anmeldung des Kindes/der Kinder FÜR eine Betreuung in einem der beiden zweiwöchigen Blöcke VOR, bzw. NACH der einwöchigen Schließung. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. 

Auf eine frühzeitige Ausübung des Wahlrechtes ist durch das Auslegen von Listen in den jeweiligen Kitas, in denen im Interesse vollständiger Transparenz die Anmeldung auch erfolgen soll, bereits spätesten Anfang eines jeden Jahres hinzuwirken.

Eltern, die von dem Wahlrecht innerhalb einer vom Gemeindevorstand festzulegenden Frist keinen Gebrauch machen, entscheiden sich dafür, auf eine Betreuung innerhalb der beiden zweiwöchigen Blöcke zu verzichten.

3. Für Eltern, denen es aus nachweislich berechtigten, im Einzelnen vom Gemeindevorstand festzulegenden Gründen nicht möglich ist, innerhalb der 6-wöchigen Sommerferien, auf eine Betreuung innerhalb einer der beiden zweiwöchigen Blöcke zu verzichten, so dass eine Notdienstinanspruchnahme über den Zeitraum der einwöchigen Schließung der Kita erforderlich wird, greift eine vom Gemeindevorstand auszuarbeitende Härtefallregelung.

Begründung:

Die bisher praktizierte Regelung zur Schließung und zum Besuch der gemeindeeigenen Kitas sieht vor, dass diese während der hessischen Sommerferien jeweils drei Wochen vollständig geschlossen sind. Die Schließung erfolgt dabei grundsätzlich während der ersten, bzw. der zweiten drei Wochen der Sommerferien. 

Während dieser Zeit besteht für eine begrenzte Anzahl von Kindern nach Anmeldung die grundsätzliche Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Notdienstes in einer der geöffneten Kitas. Die Zurverfügungstellung eines Platzes ist dabei von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig.

Da heutzutage in vielen Familien beide Elternteile berufstätig sind, stehen Eltern insbesondere vor den für den Jahresurlaub vorgesehenen Sommerferien vor der Herausforderung, ihren Urlaub unter Berücksichtigung sowohl der jeweils eigenen betriebsbedingten Urlaubsregelungen als auch der von den einzelnen Kitas vorgegebenen Schließungszeiten während der hessischen Sommerferien koordinieren zu müssen.  
Auch berufstätige Alleinerziehende kennen dieses Koordinationsproblem natürlich.

Der während der Schließungszeit grundsätzlich angebotene Notdienst in einer anderen Kita ist wichtig, um berufstätigen Eltern auch während der ferienbedingten Schließungszeiten zu ermöglichen, ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Er ist jedoch auch mit diversen Nachteilen verbunden, die sich bei einer Flexibilisierung der Regelungen zur Schließung und zum Besuch der Kitas während der hessischen Sommerferien weitgehend vermeiden ließen. Darüber hinaus ergeben sich durch eine Flexibi-lisierung, wie von uns beantragt, weitere Vorteile:

Die Eltern erhalten durch die Möglichkeit, künftig weitgehend den Zeitraum zu wählen, innerhalb welchem sie auf eine Betreuung ihres Kindes/ ihrer Kinder durch die Kita verzichten, größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung und Koordination ihres Urlaubs. 

Die Kindergartenkinder werden durch die Reduzierung des Zeitraumes für den erforderlichen Notdienst grundsätzlich für maximal eine Woche aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen – bislang ein Grund, der zahlreiche Eltern davor zurückschrecken lässt, ihr Kind im Rahmen des Notdienstes betreuen zu lassen. Es ist zu vermuten, dass einige Eltern darüber hinaus auf eine Betreuung im Rahmen des Notdienstes verzichten, wenn dieser lediglich für eine Woche erforderlich ist. Die in Ziffer 3) vorgesehene Härtefallregelung berücksichtigt darüber hinaus jedoch auch Notfälle, die eine Betreuung im Rahmen des Notdienstes über den Schließungszeitraum der eigenen Kita hinaus erforderlich macht. 

Die zusätzliche Belastung der Erzieher/innen der notdiensthabenden Kitas durch die Betreuung einrichtungsfremder Kinder wird zeitlich auf ein Minimum reduziert.

Auch die Erzieher selbst erhalten die Möglichkeit, ihre Urlaubsplanung flexibler zu gestalten. Dadurch, dass in den beiden Blöcken vor, bzw. nach der einwöchigen Schließung jeweils Betreuungskapazitäten für lediglich 50% der regulär in der Einrichtung betreuten Kinder zur Verfügung gestellt werden, ist auch nur das entsprechend reduzierte Personal erforderlich. Darüber hinaus haben die Erzieher/innen trotz erweiterter Öffnungszeiten während der Sommerferien, weiterhin die Möglichkeit, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, einen mehrwöchigen zusammenhängenden Erholungsurlaub zu nehmen.

Da die erweiterte Öffnungszeit der Kitas im Sommer liegt, fallen erhöhte Betriebskosten, insbesondere für Heizung und bspw. Licht nicht an.

Die jeweils einwöchige Schließung ermöglicht zudem die Durchführung von Reparaturen, die möglicherweise während des laufenden Kita-Betriebes nicht möglich wäre sowie die Grundreinigung und Desinfektion der Einrichtungen.