Gemeindeeigene Immobilie

13.02.2020

Antrag zum Haushalt 2020/2021
Gemeindeeigene Immobilien

Antrag der FDP-Fraktion zur (vorläufigen) Beratung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2020 („haushaltsbegleitender Antrag“ zum Haushalt 2020/2021)
Betr.: Prüfung der Gründung einer privatrechtlichen Gesellschaft  

Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.01.2020 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine geeignete Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft damit zu beauftragen, zu prüfen, ob die Gründung einer privatrechtlichen, zu 100% im Eigentum der Gemeinde stehenden Gesellschaft zur Verwaltung und Bewirtschaftung der auf sie zu übertragenden Immobilien sinnvoll sein könnte, um den Ergebnishaushalt der Gemeinde hinsichtlich der Immobilienverwaltung- und Bewirtschaftung künftig möglichst gering zu belasten.

Das Ergebnis der Prüfung einschließlich einer denkbaren Konzeption ist der Gemeindevertretung bis zur Sommerpause zur weiteren Beratung vorzulegen.

Begründung:

Die Instandsetzung und Erhaltung der gemeindeeigenen Immobilien belasten den Ergebnishaushalt der Gemeinde erheblich. Es erscheint daher sinnvoll, zu prüfen, ob die Gründung einer zu 100% im Eigentum der Gemeinde stehenden privatrechtlichen Gesellschaft zur Verwaltung und Bewirtschaftung der auf sie zu übertragenden Immobilien eine sinnvolle Maßnahme sein könnte, um den Ergebnishaushalt der Gemeinde künftig möglichst gering zu belasten.