Gutachten Instandsetzungsarbeiten Altes Schloss

14.12.2017

Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Dezember 2017 
Betr.: Gutachten betreffend die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten des Alten Schlosses und die hierfür zu erwartenden Gesamtkosten und Ermittlung aller denkbaren Fördermittel für eine erforderliche Instandsetzung des Alten Schlosses 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2017 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

1.Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses erforderlichen Arbeiten, diese zunächst beschränkt auf das erforderliche Maß unter Zugrundelegung einer nicht wesentlich geänderten Nutzung des Alten Schlosses für öffentliche Zwecke und Wohnen, sowie die hierfür tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten feststellt.

2. Der Gemeindevorstand wird weiterhin beauftragt, alle im Zusammenhang mit der erforderlichen Instandsetzung des Alten Schlosses denkbaren Fördermittel auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene zu ermitteln. Daneben wird er beauftragt, sich hinsichtlich einer möglichen Förderung auch an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie an weitere denkbare Stiftungen oder sonstige Einrichtungen zu wenden und die Möglichkeiten und Voraussetzungen für mögliche Förderungen zu ermitteln. Der Gemeindevorstand soll dabei auch das Landesamt für Denkmalpflege sowie alle für die Gemeinde Schöneck zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten um Unterstützung und Hilfestellung bitten. 

Das Gutachten und die Ergebnisse der Ermittlung möglicher Fördermittel sind der Gemeindevertretung im Anschluss vorzustellen.

Antragsbegründung:

Das in Auftrag gegebene und bereits für August 2017 angekündigte Gutachten zur Frage der Bebaubarkeit des Schlossparks liegt immer noch nicht vor. Feststehen dürfte aufgrund der bekannten Vorgaben für eine Bebauung jedoch bereits jetzt, dass diese nicht in dem von dem Investor geplanten Umfang genehmigt werden wird. Es ist somit davon auszugehen, dass Wohnraum nicht in dem Maße geschaffen werden kann, wie in den Plänen des Investors vorgestellt und dass das Projekt daher auch die seitens des Investors geplante Rentabilität nicht erreichen kann. Aller Voraussicht nach dürfte der Verkauf- jedenfalls zu dem beschlossenen Kaufpreis- somit scheitern.

Dieser Sachverhalt erfordert seitens des Parlaments eine neue Entscheidung betreffend die Zukunft des Alten Schlosses. Neben der Wiederaufnahme des Bietverfahrens ist grundsätzlich auch eine Abkehr vom Willen zur Veräußerung denkbar. 

Die Entscheidung zu einer Veräußerung im Rahmen eines Bietverfahrens war von den dies befürwortenden Fraktionen von der Überzeugung getragen, dass die Instandsetzung und Instandhaltung des Alten Schlosses ein „Fass ohne Boden“ sei und weit über die bereits bekannte erforderliche Sanierung die Statik betreffend hinausgehe. Diese Überzeugung beruhte allerdings lediglich auf Mutmaßungen, da weder die für die erforderliche Instandsetzung des Alten Schlosses anfallenden Gesamtkosten, noch die die Belastung der Gemeinde möglicherweise reduzierenden denkbaren Fördermittel bislang bekannt sind. 

Neben der Höhe der für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses tatsächlich anfallenden Gesamtkosten ist für die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde sich das Alte Schloss künftig leisten kann oder unter dem Gesichtspunkt seiner Notwendigkeit für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben sogar leisten muss, von zentraler Bedeutung, in welcher Höhe für die erforderliche Instandsetzung Fördermittel auf allen denkbaren Ebenen erlangt werden können.

Es ist daher ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses erforderlichen Arbeiten, diese zunächst beschränkt auf das erforderliche Maß unter Zugrundelegung einer nicht wesentlich geänderten Nutzung des Alten Schlosses für öffentliche Zwecke und Wohnen, sowie die hierfür tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten feststellt. 

Um tatsächlich beurteilen zu können, wie hoch die finanzielle Belastung der Gemeinde infolge einer auf das erforderliche Maß beschränkten Instandsetzung des Alten Schlosses ausfallen würde, ist zudem zu ermitteln, inwiefern sich diese durch die Inanspruchnahme möglicher Fördermittel minimieren ließe.

Es ist daher erforderlich, alle im Zusammenhang mit einer Instandsetzung denkbaren Fördermittel auf Landes-, Bundes und europäischer Ebene zu ermitteln und auch die darüber hinaus bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, Fördermittel zu erhalten. Sich beispielsweise an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die alleine in Hessen bereits 180 Projekte fördern konnte, zu wenden, erscheint vorliegend durchaus erfolgversprechend.

Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion