Haushaltsanträge der FDP-Fraktion zum Doppelhaushalt 2016/17

21.01.2016

Schaffung einer zusätzlichen Stelle
Ergänzung Stellenplan; Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel

Beschlussvorschlag:

Es wird eine zusätzliche Stelle, die der Besetzung mit einem/r Hauptamtsleiter/in dienen soll, geschaffen. Der Stellenplan wird entsprechend ergänzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt und an entsprechender Stelle eingestellt.

Begründung:

Die Abschaffung der Stelle des Hauptamtsleiters wurde in der Vergangenheit auch von der Bürgermeisterin als Fehler bezeichnet. Um den durch Green Finance Consulting e.V. angestoßenen Prozess einer erforderlichen Weiterentwicklung der Personalstruktur in der Verwaltung maximal zu fördern und darüber hinaus innerhalb der Verwaltung weitere Aufgabenbereiche abzudecken oder neu zu erschließen, ist es sinnvoll, eine Stelle für eine/n Hauptamtsleiter/in nunmehr neu zu schaffen und zu besetzen.

So sind nach Einschätzung von Green Finance Aufbauorganisation und Organisationsstruktur der Verwaltung von zentraler Bedeutung, um maßgebliche Einsparungen im Personalbereich zu erreichen. Als zentrale Handlungsempfehlung benennt Green Finance in diesem Zusammenhang die konsequente und transparente Weiterentwicklung der Aufbauorganisation hinsichtlich Struktur, Funktion und Stelle und zeigt weitere, die Aufgabenverteilung innerhalb der Verwaltung betreffende, Handlungsempfehlungen auf, die dem Ziel einer Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz in der Verwaltung dienen sollen.

Der Stelle des/r Hauptamtsleiters/in kann bei bedarfsentsprechender Definition des Aufgabenbereichs sowie des Anforderungsprofils eine Schlüsselfunktion zukommen, die aktuell vorhandene Defizite in der Verwaltung maßgeblich ausgleicht und vorhandene Stärken stärkt. Hierzu geeignete Anforderungen an die fachliche Qualifikation des/der Bewerbers/in können zudem u.a. die Notwendigkeit der Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen minimieren und/oder eine Intensivierung der Bemühungen um höhere Einnahmen- beispielhaft genannt sei die Wirtschaftsförderung- ermöglichen. 

Wegen der mittel- und langfristig zu erwartenden positiven Auswirkungen auf die Ausgaben- und Einnahmesituation der Gemeinde ist eine kurzfristige Erhöhung der Personalkosten durch die Schaffung und Besetzung der zusätzlichen Stelle gerechtfertigt.



Altes Schloss Büdesheim 

Beschlussvorschlag:

Investitionen I376211001 Altes Schloss

Die geplanten Einnahmen werden gestrichen.

Produkt 52110-1 Bauverwaltung
Kostenträger 521105 An- und Verkauf von Immobilien, Sachkonto 5460100

Der Ertrag aus der Auflösung der erhaltenen Zuschüsse wird gestrichen.

Diverse Sachkonten der maßgeblichen Kostenträger in den entsprechenden Produkten

Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung des Alten Schlosses eingeplanten Einnahmen, bzw. Erträge werden gestrichen.

Produkt 11130-1 Gebäudemanagement
Kostenträger 111301 Instandhaltung und Wartung sonstige Gebäude, Sachkonto 6161000

Der Ansatz für 2016 wird um € 355.000 erhöht.

Begründung:

Die Anzahl der unterzubringenden Flüchtlinge wird sich auch in Schöneck auf unabsehbare Dauer weiterhin erhöhen. Wegen der nicht absehbaren zukünftigen Entwicklung kann trotz der in erheblichem Umfang beabsichtigten Schaffung neuen Wohnraums durch die Gemeinde wie auch durch die zusätzliche Anmietung weiterer privater Wohnungen nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden, dass jederzeit genügend Wohnraum für die nicht vorhersehbare Anzahl von in der Gemeinde unterzubringenden Menschen vorhanden sein wird. Das Alte Schloss verfügt über fünf Wohnungen, die der Unterbringung von Flüchtlingen und/oder der zumindest teilweisen Abdeckung anderweitigen Bedarfs an gemeindeeigenem Wohnraum dienen können. 

Daneben verfügt das Alte Schloss mit seinen bisher öffentlich zugänglichen Räumen über Räumlichkeiten, die die Gemeinde im Rahmen der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben und darüber hinaus auch in der Zukunft nutzen kann. Denkbar ist unter anderem eine Nutzung der Räumlichkeiten im Rahmen der Kinder-, Jugend,- Senioren- und Integrationsarbeit, so zum Beispiel zu Betreuungszwecken oder als Begegnungsstätte. Auch die Nutzung als Schulungs- und/oder Veranstaltungszentrum kommt in Betracht. Mit einer effektiven Nutzung der im Alten Schloss vorhandenen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und der Wohnungen lassen sich an anderer Stelle Kosten in erheblichem Umfang einsparen und je nach Nutzung darüber hinaus Einnahmen erzielen.  

Die Gemeinde kann mithin nicht mit ausreichender Sicherheit davon ausgehen, dass sie das Alte Schloss zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht. Auf eine Veräußerung ist daher zu verzichten. 

Ein Verzicht auf die Veräußerung macht die notwendigen Sanierungsarbeiten die mit einem Betrag von € 350.000 beziffert wurden, erforderlich, um ein weiteres Verfallen des Alten Schlosses und die damit verbundenen, sich immer weiter erhöhenden Sanierungskosten zu verhindern. € 5.000 sind für erforderliche Sanierungsmaßnahmen in den Wohnungen bereit zu stellen.


Planungskosten neues Wohngebiet

Beschlussvorschlag:

Produkt 51110-1 Aufgaben im Rahmen der Orts-und Regionalplanung 
Kostenträger 511100 Regional- u. Stadtplanung, Dorferneuerung, Sachkonto 6120000 

Soweit sie die Planungskosten für ein neues Wohngebiet betreffen, werden die Ansätze für 2016 und 2017 hinsichtlich eines Betrages in Höhe von jeweils € 20.000 mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung erfolgt durch die Gemeindevertretung.

Begründung:

Bisher steht nicht fest, wo in Schöneck ein neues Wohngebiet entstehen soll. Die nicht von dem Sperrvermerk betroffenen Teilbeträge für Planungskosten für ein neues Wohngebiet im o.g. Sachkonto sind ausreichend, um zunächst die Grundsatzentscheidung bezüglich der konkreten Lage eines neuen Wohngebiets herbeizuführen. Wenn feststeht, wo ein neues Wohnbaugebiet entstehen soll, können die mit dem Sperrvermerk versehenen Ansätze zwecks weiterführender Planung aufgehoben werden.


Kultur in Schöneck

Beschlussvorschlag:

Produkt 28110-2 Kulturelle Feste und Veranstaltungen 
Kostenträger 281101 Kultur in Schöneck, diverse Sachkonten 

Die eingeplanten Aufwendungen werden für das Jahr 2016 um € 13.340 und für das Jahr 2017 um
€ 14.695 reduziert. Die Haushaltsansätze sind entsprechend anzupassen.

Begründung:

Ein ansprechendes Kulturprogramm anbieten zu können, ist für eine Gemeinde wünschenswert. In Zeiten knapper Finanzmittel sind die freiwilligen Aufwendungen jedoch auf einen Umfang zu begrenzen, der mit Blick auf das Defizit vertretbar erscheint. Dabei sind auch die Frage des Bestehens eines zwingenden öffentlichen Bedürfnisses für die Wahrnehmung der Aufgabe und die Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der letztlichen Nutzer zu berücksichtigen. 

Für einen Großteil des erwachsenen Publikums stellt das Kulturprogramm der Gemeinde Schöneck eine gerne in Anspruch genommene Ergänzung der ohnehin auch andernorts besuchten Veranstaltungen dar. Infolge der vorhandenen Mobilität und des bestehenden großen und unter finanziellen Aspekten vergleichbaren Angebots an kulturellen Veranstaltungen in der Metropolregion Rhein-Main besteht jedenfalls für einen großen Teil des Publikums auch unter dem Gesichtspunkt berechtigter kultureller Bedürfnisse jedenfalls kein zwingendes Bedürfnis nach einem quantitativ gleichbleibenden Angebot. 

Durch eine Verringerung der Anzahl der kulturellen Veranstaltungen unter Berücksichtigung des vorhersehbaren Publikumsinteresses und unter Fokussierung auf ein Publikum, das mangels vorhandener Mobilität auf ein Angebot vor Ort zur Deckung der kulturellen Bedürfnisse angewiesen ist, lassen sich insbesondere die anfallenden Gagen der Künstler und Arbeitszeit des gemeindlichen Personals in vertretbarem Umfang reduzieren, ohne dass die Bevölkerung nicht vertretbare Einbußen hinsichtlich des kulturellen Angebots hinnehmen müsste.