Haushaltsrede der FDP-Fraktion zum Doppelhaushalt 2014/2015

01.01.2014

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren,

die Bürgermeisterin hat ihre Rede zur Einbringung des Doppelhaushalts 2014/2015 mit dem Hinweis eingeleitet, dass die Gesamtverschuldung der Kommunen in Hessen zwischen 2007 und 2011 um 6 Milliarden auf 16,7 Milliarden Euro gestiegen sei und in diesem Jahr drei von fünf Kommunen einen Verlust erwarteten. Verantwortlich macht sie hierfür – wie dies Bürgermeister landauf landab ebenfalls tun – insbesondere eine strukturelle Unterversorgung. Unter Bezugnahme auf das Konnexitätsprinzip fordert sie in diesem Zusammenhang, das Land müsse die Kommunen mit einer ihren Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung versehen. 

Wie auch der Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes- versteigt sie sich dabei in die Behauptung, der Staatsgerichtshof habe in seinem Urteil vom Mai diesen Jahres festgestellt, dass die Kürzung der Landeszuweisungen an die Kommunen verfassungswidrig gewesen sei. 

Zu dieser Beurteilung ist der Staatsgerichtshof allerdings mitnichten gekommen. Er beanstandet nämlich nicht die Kürzung der Landeszuweisungen an sich, sondern ausschließlich die seit jeher fehlende Bedarfsanalyse und weist auf das von Verfassungs wegen bestehende Erfordernis der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs hin. „Diese Bedarfsanalyse“, so lässt sich dem Urteil wörtlich entnehmen, „kann zu dem Ergebnis führen, dass die angegriffene Änderung der Steuerverbundmasse gerechtfertigt ist. Nicht auszuschließen ist, dass auch weitere Kürzungen gerechtfertigt wären“. 
Wenn es vor diesem Hintergrund also nicht möglich ist, eine verfassungswidrige Kürzung der Landeszuweisungen für die finanzielle Misere der Kommunen maßgeblich mitverantwortlich zu machen und bis auf weiteres auch nicht mit einer Erhöhung der Landeszuweisungen zu rechnen ist, wo liegt dann die Lösung für die finanziellen Probleme Schönecks, die uns allen hinlänglich bekannt sind?

Der Entwurf des Doppelhaushaltes weist für das Jahr 2014 einen Fehlbetrag von 2 Millionen und für das Jahr 2015 von gut 1,6 Millionen Euro aus. Wir sind verpflichtet, der Kommunalaufsicht ein Konsolidierungsprogramm vorzulegen, das zahlreichen Vorgaben unterliegt und uns größte Anstrengungen abverlangt, das jährliche Haushaltsdefizit abzubauen. Es geht also darum, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite und hier kommt einmal mehr der entscheidende Punkt; nachhaltig zu konsolidieren. 

Es kann daher endgültig nicht mehr darum gehen, sich im kleinklein einzelner Positionen und Positiönchen zu verlieren und mal an dieser, mal an jener Stelle ein paar hundert oder einige wenige Tausend Euro einzusparen oder an Mehreinnahmen zu generieren. Denn auch, wenn Kleinvieh gemeinhin Mist macht- mit dieser Methode ist nachhaltige Haushaltskonsolidierung, oder gar eine Gesundung des Schönecker Haushalts ausgeschlossen. 

Zudem – und darauf haben wir bereits in früheren Jahren wiederholt hingewiesen – sind auf einzelne Sachkonten bezogene Anträge vor dem Hintergrund der Deckungsfähigkeit aller Kostenträger innerhalb einer Bewirtschaftungseinheit, zumindest überflüssig. Die Dringlichkeit einer von der Verwaltung vorzunehmenden budgetbezogenen Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigt sich mithin erneut. 

Die Beurteilung der Schönecker FDP dessen, was unsere wahre Aufgabe ist, entspricht vollumfänglich den Ausführungen des Hessischen Rechnungshofs im Kommunalbericht 2013. Gemäß diesen Ausführungen sind – ich zitiere – „tiefgreifende Analysen der Haushaltsdaten und der Standards der Aufgabenwahrnehmung“ erforderlich und „identifizierte Optimierungspotenziale konsequent zu nutzen“. 

Bereits zum Nachtragshaushalt 2012/2013 haben wir daher eine Reihe von haushaltsbegleitenden Anträgen eingebracht, die langfristige Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Schöneck haben sollten. 

Zwei davon, nämlich die Prüfung, inwiefern und hinsichtlich welcher gemeindeeigener Liegenschaften und Vermögensgegenstände eine Veräußerung in Betracht kommt und die Etablierung eines betrieblichen Vorschlagswesens für Einsparvorschläge, das Mitarbeiter am finanziellen Erfolg teilhaben lassen sollte, wurden beschlossen- wenn auch im zweiten Fall in der Fassung eines Änderungsantrags der SPD, der unter anderem auch kostenneutrale Optimierungsvorschläge berücksichtigen soll, was unserer Intention im Grunde zuwider lief.
Zugegebenermaßen herrscht bei uns Schönecker Liberalen in diesem Zusammenhang ein gewisser Unmut, weil wir erwartet hätten, dass erste Ergebnisse aus der Umsetzung des zweiten Antrags bereits Eingang in den vorliegenden Haushaltsentwurf finden würden. Dies ist- mangels Umsetzung des beschlossenen Antrages selbst – leider nicht der Fall.  

Vor dem Hintergrund, dass sich unsere Personalaufwendungen für das Jahr 2014 auf 5,9 Millionen Euro und im Jahr 2015 auf mehr als 5,95 Millionen Euro belaufen werden, haben wir zur heutigen Sitzung den Antrag „Personalkonzept“ gestellt, der unter TOP 5 bereits behandelt wurde. Auch dieser ist nach der Definition der Fraktionsvorsitzenden von SPD und CDU kein „echter“, da nicht unmittelbar budgetändernder Antrag zum Haushalt. Zweifelsfrei dient er jedoch nicht nur der Identifizierung von Optimierungspotenzialen, sondern entspricht bei konsequenter Umsetzung auch den Erwartungen des Hessischen Rechnungshofes an die von den Kommunen geschuldeten Bemühungen. 

Tatsächlich sollte das Thema Personal jedoch weit über die nackten Zahlen hinaus für uns von Bedeutung sein. So sind die seit langer Zeit bestehenden personellen Engpässe in der Verwaltung und die daraus resultierenden Schwierigkeiten ein offenes Geheimnis. 

Während die Abschaffung des Hauptamtsleiters bereits im Jahr 2006 als einer der Kardinalfehler des ehemaligen Bürgermeisters Stüve bezeichnet werden muss- das Risiko, für diese Aussage in einen länger andauernden öffentlichen Briefwechsel treten zu müssen, nehme ich an dieser Stelle billigend in Kauf- verursachen bis heute auch Krankheitsfälle an Stellen, die sich nicht ohne weiteres auffangen lassen, erhebliche Probleme. 

Die Vermutung, dass nicht zuletzt fehlende Stellenbeschreibungen einem optimierten Personalwesen entgegenstehen, hat uns zur heutigen Sitzung und insofern als Ergänzung zu unserem Antrag eine entsprechende Anfrage an den Gemeindevorstand stellen lassen. 

Darüber hinaus finden sich die aus unserer Sicht unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit für den Schönecker Haushalt wahrhaft relevanten Anträge heute ohnehin weitgehend außerhalb der regulären Haushaltsanträge. 

Außer auf unseren Personalkonzept-Antrag trifft dies im Besonderen natürlich auf die durch unseren Änderungsantrag ergänzte Vorlage aus der Verwaltung, die die mögliche Veräußerung des Alten Schlosses zum Gegenstand hat, zu. Aber auch der Bürgerhaushalts-Antrag der SPD geht in die richtige Richtung, wenn wir auch über den Sinneswandel der Genossen erstaunt sind, die den Bürgern nun tatsächlich zuzutrauen scheinen, sich der verantwortungsvollen Aufgabe der aktiven Beteiligung an künftigen Haushalten zu stellen, wo sie sie vor noch nicht mal einem halben Jahr schon damit für überfordert hielten, sich in eine Liste im Kindergarten einzutragen, um selbstbestimmt über die Betreuungszeiten während der Sommerferien zu entscheiden. 

Und auch der sehr vorsichtig und vage formulierte Antrag der CDU, der die ein wenig kryptische Überschrift „Attraktivitätssteigerung für die Sportvereine“ trägt, hat offensichtlich die Zukunft im Blick und wird daher von uns begrüßt.

Überhaupt muß „Zukunft“ das alles entscheidende Stichwort im Zusammenhang mit den heute zu fassenden Beschlüssen sein. Wir sollten mittlerweile aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben und alles daran setzen, dass sich diese nicht wiederholen. So sollten in naher Zukunft ohnehin unvermeidbare Ausgaben im Zusammenhang mit dem Kanal nicht lediglich aufgrund von Mutmaßungen über den Zustand um wenige Jahre geschoben werden, um nicht das Risiko von Kostenexplosionen aufgrund von Zustandsverschlechterungen zu erhöhen. Wer nicht bereit ist, im entscheidenden Moment Geld in die Hand zu nehmen, riskiert, sich schließlich arm zu sparen.

Es reicht nicht, symbolische Beträge für Planungskosten für die Erschließung von großen Wohnbaugebieten einstellen zu wollen, wenn nicht bereits heute die erforderlichen Überlegungen hinsichtlich der auf die Gemeinde zukommenden Kosten für den dann erforderlichen Ausbau der Infrastruktur erfolgt sind. Genauso kurzsichtig wäre es, wenn lediglich finanzielle Gründe den Ausschlag für eine Entscheidung über eine Veräußerung des Alten Schlosses gäben, ohne dabei die Rolle zu berücksichtigen, die das Schloss in der Zukunft für Schöneck spielen könnte. Dass zudem nicht 45.000 Euro für Planungskosten zur Aufstellung eines Bebauungsplans für ein vollständig bebautes Gebiet ausgegeben werden sollten, versteht sich von selbst und erklärt den gemeinsamen Antrag von FWG, Grünen und uns.

Und nicht zuletzt sollte eine Entscheidung über die künftig zu erzielenden Deckungsgrade bei den Gebühren für die Kinderbetreuung nicht ohne gesicherte Zahlen als maßgeblichster Grundlage jeder weiterer Entscheidung erfolgen. 

Da aus unserer Sicht mithin Vorarbeiten in weit größerem Umfang als bisher erfolgt, zu leisten sind, bevor Beschlüsse gefasst werden, die sich unmittelbar aber nicht in ausreichend vorhersehbarem Maße auf künftige Haushalte der Gemeinde auswirken, wird der vorliegende Haushaltsentwurf nicht unsere Zustimmung finden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion