Haushaltsrede der FDP-Fraktion zum Nachtragshaushalt 2012/2013

01.12.2012

Sehr geehrte Herr Vorsitzender,
meine Damen und Herren Kollegen,
sehr geehrte Gäste,

„Nachtragshaushalte sind nichts Unübliches und nichts Besonderes“, so Frank Walzer in seinem Kommentar zum Schönecker Nachtragshaushalt im Hanauer Anzeiger vom 29.11.2012. Damit und auch mit den Gründen, die einen Nachtragshaushalt grundsätzlich erforderlich machen, hat er natürlich Recht. Wovon ich hingegen nicht ausgehen möchte, ist, dass er mit seiner Anmerkung, man werde den Eindruck nicht los, einige Kostenstellen seien ein Vierteljahr vor der Bürgermeisterwahl im Doppelhaushalt heruntergerechnet worden, richtig liegt. Wie dann aber, muss man sich fragen, konnte es passieren, dass der Nachtragshaushalt für das Jahr 2013 ein so viel höheres Defizit im Ergebnishaushalt ausweist, als das, von dem wir vor gerade einmal einem Jahr aufgrund der uns damals vorgelegten Zahlen ausgehen durften?! Im Nachhinein, nämlich aus heutiger Sicht, machen uns die damaligen Ausführungen unseres ehemaligen Bürgermeisters und seine Prognose für die nächste Zukunft regelrecht sprachlos. Nur ungerne erinnere ich an seine Worte, die da lauteten: „Sollten sich unsere Erwartungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung erfüllen und wir unsere sparsame Haushaltsführung auch in den nächsten Jahren beibehalten, hätten wir die Chance, im Jahre 2013 erstmals wieder einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt vorzulegen.“ Von einem ausgeglichenen Haushalt sind wir weit entfernt und man muss sich fragen, was für ein Erbe er seiner Nachfolgerin da hinterlassen hat…

In ihrer Rede zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung hat sie Stellung genommen zu den großen Positionen, die wahrhaftig nicht alle wie ein Blitz aus heiterem Himmel auf die Gemeinde niedergefahren sind. Und bezüglich etlicher dieser Positionen hätte schon vor einem Jahr klar sein müssen, dass sie nicht haltbar sein würden. Die Sanierungskosten für das Alte Schloss und das Rathaus Büdesheim sind zum damaligen Zeitpunkt offenbar schlicht und ergreifend nicht sorgfältig genug ermittelt worden. Anders lässt es sich nicht erklären, dass sich die voraussichtlichen Sanierungskosten in einem solch kurzen Zeitraum derartig erhöht haben sollen- und sich, wovon wir mittlerweile ja ausgehen müssen, noch weiter erhöhen werden. Ganz davon abgesehen, dass Frau Bürgermeisterin Rück natürlich völlig zu Recht angemerkt hat, dass die notwendigen aufwendigen Sanierungen der beiden Liegenschaften eine Folge davon seien, dass Notwendigkeiten immer wieder verschoben würden. 

Prioritätensetzung und vorausschauende, verantwortungsvolle Planung sind die Stichworte, die uns in diesem Zusammenhang in den Kopf kommen und uns einmal mehr an sinnlos aufgewandte Planungskosten in Höhe von 60.000 Euro für den U3-Neubau, der ab heute Geschichte ist, denken lässt und daran, dass die entsprechenden Investitionskosten wie auch die theoretischen Investitionskostenzuschüsse bei verantwortungsvollerer Planung- nämlich der Einholung belastbarer Informationen bezüglich der realisierbaren Fördergelder, höchstwahrscheinlich niemals ihren Weg in den Haushalt der Gemeinde Schöneck gefunden hätten. 

Wir müssen leider annehmen, dass in unserer Gemeinde in der Vergangenheit grob fahrlässig viel zu knapp kalkuliert wurde, und man sich einfach die Augen zugehalten hat, um das ganze Ausmaß der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde und der damit verbundenen drohenden Kosten nicht sehen zu müssen. So war beispielsweise mit höheren Personalkosten aufgrund zu erwartender Tariferhöhungen ja nun wirklich zu rechnen. 

Sich etwas schön zu rechnen funktioniert nicht auf Dauer, weil einen die Kosten immer irgendwann einholen. Auf ein Wunder zu hoffen oder darauf, dass die Rechtsprechung oder die Legislative möglicherweise eine Lösung für ein finanzielles Problem herbeiführen, ist schon aufgrund des zeitlichen Rahmens, den solche Prozesse benötigen, leichtfertig. Wesentlich erfolgversprechender ist es da, sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und ein ganzes Stück pessimistischer an die Finanzplanung heranzugehen. 

Hoffnungsvoll für die Zukunft stimmt uns hier die öffentlich geäußerte Einstellung unserer Bürgermeisterin, dass es besser für unsere Jahresansätze sei, mit realistischeren Einnahmen zu planen. Wir gehen dabei zu ihren Gunsten davon aus, dass sie dies nicht lediglich auf die nun erforderliche Korrektur der bis in das Jahr 2016 zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen um jährlich 100.000 Euro bezogen hat, sondern dies insgesamt ihrer Auffassung für künftige Haushaltsentwürfe entspricht.

Für den Moment bleibt uns nur eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung. Und meine Betonung liegt auf „nachhaltig“. So ist es natürlich richtig, die bislang vorgesehenen Ansätze für den U3-Neubau zu streichen und stattdessen die Kosten einzustellen, die sich aus der heute beschlossenen Lösung zur Schaffung von Plätzen zur Betreuung von unter dreijährigen Kindern ergeben werden. Und vernünftig ist es auch aus unserer Sicht, die für die Sanierungen von Altem Schloss und Rathaus Büdesheim eingestellten Mittel einstweilen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Unter nachhaltiger Haushaltskonsolidierung ist nach unserer Auffassung jedoch etwas anderes zu verstehen. Selbstverständlich ist es in diesem Zusammenhang legitim, sich auf den Standpunkt zu stellen, eine 75%ige Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 400 % sei ein probates Mittel zur Haushaltskonsolidierung, weil es zu einer Verbesserung der Einnahmesituation der Gemeinde um 300.000 Euro beitrage. Und nicht nur bei uns in Schöneck, ist die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes einer der Klassiker unter den offensichtlichen Konsolidierungsmaßnahmen. Andererseits ist der Hebesatz gerade erst erhöht worden und es ist unserer Meinung nach nicht darstellbar, ihn nun, zugunsten einer willkürlich festgelegten Mehreinnahme, im Rahmen des Nachtrags schon wieder zu erhöhen.

Mit dem Ziel, zu einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung beizutragen, haben wir uns im Rahmen unserer Beratungen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes dazu entschieden, die sechs Anträge zu stellen, die heute am früheren Abend bereits behandelt wurden. Allen unseren Anträgen ist gemein, dass sie sich weder auf ein konkretes Sachkonto beziehen, noch einen konkreten Betrag zum Gegenstand haben. Das heißt, bei keinem unserer Anträge handelt es sich um einen unmittelbar budgetändernden Antrag. Aufgrund dieses Umstandes sind die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD zu der Auffassung gelangt, es handele sich bei unseren Anträgen nicht um „echte“ Haushaltsanträge, was ihrer Behandlung im Rahmen der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt entgegen stehe. Der Fraktionsvorsitzende der SPD hat zudem verlauten lassen, dass die Behandlung unserer Anträge im Rahmen der Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt dazu führen könne, dass eine Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt nicht heute Abend sondern eventuell erst in Monaten erfolgen könne. Dann nämlich, wenn hinsichtlich der Anträge aufgrund ausführlichen Diskussionsbedarfs die Überweisung in die Ausschüsse erforderlich würde. Er hat ausdrücklich erklärt, man sehe sich daher gezwungen, bei einem Verbleib unserer Anträge in den „echten“ Anträgen zum Haushalt gegen unsere Anträge zu stimmen. Wir haben uns daher genötigt gesehen, unsere Anträge insgesamt als reguläre Anträge auf den Teil der Tagesordnung für den heutigen Abend setzen zu lassen, der nicht den Nachtragshaushalt zum Gegenstand hat. Dies, obwohl wir nach wie vor der festen Überzeugung sind, und uns dies auch von entsprechender Stelle haben bestätigen lassen, dass auch haushaltsbegleitende Anträge Haushaltsanträge im weiteren Sinne, nämlich mit mittelbarer Auswirkung sind und darüber im Rahmen des Nachtragshaushaltes zu beschließen gewesen wäre. Völliger Humbug ist natürlich auch, dass eine Überweisung unserer Anträge in einen Ausschuss einer heutigen Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt entgegengestanden hätte. Weder das Zahlenwerk selbst noch die Haushaltssatzung an sich, hätten durch Zustimmung oder Überweisung auch nur die kleinste Änderung erfahren. Die in unseren Anträgen enthaltenen Aufträge wären schlicht im Geschäftsgang verblieben und hätten – und werden soweit Ihnen denn zugestimmt wurde, bzw. zugestimmt werden wird- ja auch, erst nach ihrer Umsetzung unmittelbare Finanzrelevanz erhalten. 

Wie dem auch sei- wir haben Ihnen unsere Anträge, denke ich ausführlich vorgestellt, so dass ich sie Ihnen an dieser Stelle nur noch einmal kurz ins Gedächtnis rufen möchte. Es waren dies die Anträge, den bestehenden Versicherungsschutz umfänglich zu überprüfen, zu prüfen, inwiefern und hinsichtlich welcher gemeindeeigener Liegenschaften und anderer Vermögensgegenstände eine Veräußerung in Betracht kommt, für die Nutzung der gemeindeeigenen Hallen künftig eine Verbrauchskostenpauschale für Wasser,- Heizungs- und Stromverbrauch zu erheben, die Benutzungsordnungen der gemeindeeigenen Einrichtungen dergestalt zu ändern, dass die Einrichtungen künftig gereinigt und nicht mehr nur besenrein zurückgegeben werden müssen, mit dem Ziel, die Krankenquote der Mitarbeiter der Gemeinde zu senken, ein Gesundheitsmanagement durch Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und anderen geeigneten Stellen zu betreiben und ein betriebliches Vorschlagswesen für Einsparvorschläge zu etablieren, welches die Mitarbeiter durch eine Prämie an dem finanziellen Erfolg der Gemeinde teilhaben lässt.

Meine Damen und Herren, nicht zuletzt, weil auch der Nachtragshaushaltsentwurf weiterhin die seit Jahren angeprangerten formellen und inhaltlichen Mängel aufweist, wird er nicht unsere Zustimmung finden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Anke Pfeil
Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion