Infrastrukturmaßnahmen: Neuberatung wg. geänderter Rahmenbedingungen
Die FDP-Fraktion stellt zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24.05.2016 zu TOP 5 -Infrastrukturmaßnahmen: Neuberatung wegen geänderter Rahmenbedingungen- folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert (Ergänzungen in fettgekennzeichnet, Streichungen als gestrichen gekennzeichnet).
Folgende beschlossene Infrastrukturmaßnahmen werden bis auf weiteres vom Gemeindevorstand nicht vollzogen oder vorbereitet, sondern werden der Gemeindevertretung erneut zur Beratung vorgelegt. Im Einzelnen sind dies
1. Umnutzung der Liegenschaft ehemaliger Nahkauf in Büdesheim, Grundstück Mühlstraße 3 als Gemeinschaftsunterkunft für maximal 50 Personen als Entlastung für die Nidderhalle und Übergangslösung (Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.02.2016, TOP 11 „Schönecker Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern“, Ziffer 3).
2. Neubebauung des Grundstückes (siehe Bebauungskonzept / Modell Christophorus eG, als Vermieter) als Gemeinschaftsunterkunft, Kilianstädter Straße, Flur 1, Flurstück 826/7 und 827, 6.075 qm groß, mit 6 Wohnhäusern in Massivbauweise mit je 6 Wohneinheiten für ca. 200 Personen (Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.02.2016, TOP 11 „Schönecker Konzept zur Unterbringung von Asylbewerbern“, Ziffer 2)
3. Haushaltsplanposition I446424001 U3 Waldstr. Neubau (2016: 270.000 €, 2017: 1.380.00,00 €).
gestrichenDie bereits erworbene Liegenschaft ehemaliger Nahkauf in Büdesheim, Grundstück Mühlstraße 3 wird bis zum Entscheid über die weitere Verwendung für interessierte Jugendliche zur Gestaltung mit Graffiti freigegeben.
Der Ortsbeirat Büdesheim wird beauftragt, unter breiter Beteiligung Büdesheimer Bürger, einen Ideenwettbewerb zu generieren, wie die Fläche optimal zum Nutzen verschiedener Bevölkerungsgruppen umfassend eingesetzt werden kann.gestrichen Ende
Der Ortsbeirat Büdesheim wird beauftragt, unter Einbeziehung der Büdesheimer Bürger und der Steuerungsgruppe für die 1200 Jahrfeier dem Gemeindevorstand Vorschläge einzureichen, wie die Liegenschaft vorübergehend sinnvoll zu nutzen ist.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der Sterntalerschule und dem Main-Kinzig-Kreis das Gespräch hinsichtlich einer -gegebenenfalls auch erst in der mittelfristigen Zukunft liegenden- möglichen Verwendung des Grundstücks Mühlstraße 3 im Zusammenhang mit der zukunftsorientierten, konzeptionellen und baulichen Entwicklung der Sterntalerschule aufzunehmen.
Sofern die Möglichkeit der Verwendung des Grundstücks von diesen Seiten, wenn auch erst mit mittelfristiger Perspektive, nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden sollte, wird das Grundstück bis auf Weiteres keiner alternativen Verwendung zugeführt, es sei denn, die Gemeinde würde aufgrund derzeit nicht vorhersehbarer Ereignisse oder einer wesentlichen Verschlechterung der gemeindlichen Vermögenssituation gezwungen, die Verwendung des Grundstücks für bestimmte Zwecke oder für eine Veräußerung in Betracht zu ziehen. In diesem Falle wird die Zukunft der Liegenschaft von der Gemeindevertretung neu beraten.
Begründung:
Die Liegenschaft Mühlstraße wurde seitens der Gemeinde nur und ausschließlich unter dem Druck des Erfordernisses der Unterbringung einer nicht vorhersehbaren Anzahl an Flüchtlingen erst vor wenigen Monaten für über eine halbe Million Euro erworben. Wenngleich sich die Situation auch in Schöneck für den Moment entspannt, so dass das Grundstück derzeit nicht für die Unterbringung von Menschen genutzt werden muss, weiß niemand, ob und wann sich hieran wieder etwas ändert. Die aus einer Notsituation heraus aus Steuergeldern in erheblicher Höhe erworbene Liegenschaft bis auf weiteres ausschließlich als Fläche für eine übersichtliche Anzahl an Graffitikunst interessierter Jugendlicher zu verwenden, vermittelt nicht nur vor dem Hintergrund, dass in der Gemeinde- wie die Grünen selbst erkennen- durchaus der Bedarf an Räumlichkeiten für verschiedene Verwendungszwecke besteht, einen zu unbefangenen und insofern auch zu kritisierenden Umgang mit Steuergeldern. Zwar ist die Intention der Grünen, der Jugend „Raum“ zu geben, vom Grundsatz her natürlich durchaus zu begrüßen, die Verwendung der Liegenschaft als reine Leinwand steht jedoch in keinem Verhältnis zu der Höhe der aus der Not heraus aufgewandten Steuermittel und sollte daher unterbleiben.
Da die Gemeinde die Liegenschaft Mühlstraße 3- wenn auch ausschließlich vor dem Hintergrund des Erfordernisses der Unterbringung von Flüchtlingen- erworben hat, sollte ihre Verwendung auch in der ferneren Zukunft im Interesse eines möglichst großen Teils der Bevölkerung liegen. An der Sterntalerschule besteht bereits heute ein Kapazitätsengpass, der unter anderem letztlich auch auf künftige Entscheidungen für oder gegen den Weg in eine Ganztagsschule Auswirkungen haben dürfte. Die Optionen, die sich für eine bauliche Erweiterung auf dem Schulgelände selbst anbieten sind beschränkt. Das Grundstück Mühlstraße könnte aufgrund seiner räumlichen Nähe jedenfalls in der mittelfristigen Zukunft wesentlicher Teil einer Lösung des Kapazitätsproblems der Sterntalerschule werden. Da die Gemeindevertretung sich in der Vergangenheit bereits wiederholt für eine Unterstützung der Schönecker Grundschulen bei den von diesen zu lösenden Herausforderungen ausgesprochen hat, liegt es auf der Hand, das Grundstück Mühlstraße bei grundsätzlicher Geeignetheit vorrangig für eine Verwendung durch die Schule vorzusehen, zu diesem Zweck das Gespräch mit Schule und Kreis zu suchen und hinsichtlich der Frage der grundsätzlichen Geeignetheit, der Bedingungen und der Art und Weise einer Verwendung eine Klärung herbeizuführen.
Sofern eine Verwendbarkeit von Schule und Kreis für die Zukunft nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird, sollte das Grundstück keiner anderen Verwendung zugeführt werden, wenn nicht heute noch nicht vorhersehbare Ereignisse oder eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde diese zu einer anderen Verwendung oder auch einer Veräußerung zwingen.
Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion