Klimaschutz
Verpflichtende Kennzeichnung politischer Beschlussvorlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2020 entsprechend dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (Drucksache Nr. 000106/2019 1. Ergänzung) mehrheitlich beschlossen, dass für sämtliche politischen Beschlussvorlagen an die Gemeindevertretung und die Ausschüsse in den Jahren 2020 und 2021 eine Klassifikation nach den Auswirkungen auf den Klimaschutz („Ja, positiv“; „Ja, negativ“; „nicht einschätzbar“; „nein“) verpflichtender Bestandteil ist.
Dies vorausgeschickt, bittet die FDP-Fraktion den Gemeindevorstand um die Beantwortung folgender Anfrage:
Welche Konsequenzen hat es unter Berücksichtigung sämtlicher für die politischen Gremien relevanter rechtlicher Vorschriften für den/die Antragsteller/in eines Antrages/ einer Beschlussvorlage, wenn der „verpflichtende Bestandteil“ der Kennzeichnung der Auswirkungen auf den Klimaschutz im Rahmen der Antragstellung/Beschlussvorlage nicht vorgenommen wird?
Vielen Dank für die Beantwortung der Anfrage im Voraus.