Komplex Altes Schloss

14.12.2017

Beschlussvorschlag:

Investitionen I376211001 Altes Schloss
Die geplanten Einnahmen werden gestrichen.

Produkt 52110-1 Bauverwaltung
Kostenträger 521105 An- und Verkauf von Immobilien, Sachkonto 5910000
Der Ertrag aus der Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen wird in Höhe des Betrages von € 133.665,00 gestrichen.

Produkt 57310-2 Märkte und Feste
Kostenträger 573100 Allgemeine Einrichtungen (historische Afa), Sachkonto 5460100
Der Ertrag aus der Auflösung Sonderposten Altes Schloss wird gestrichen.

Diverse Sachkonten der maßgeblichen Kostenträger in den entsprechenden Produkten
Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung des Alten Schlosses eingeplanten Einnahmen, bzw. Erträge werden gestrichen.

Produkt 11130-1 Gebäudemanagement
Kostenträger 111301 Instandhaltung und Wartung sonstige Gebäude, Sachkonto 6771000
Der Ansatz für 2018 wird um € 15.000,00 erhöht. In Höhe der Erhöhung wird der Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen, der durch den Haupt- und Finanzausschuss aufzuheben ist. 

Zur Deckung des hierdurch entstehenden Aufwandes wird folgender Vorschlag unterbreitet:
Es erfolgen Einsparungen für das Jahr 2018 gemäß eingereichter Anträge der FDP-Fraktion

– im Produkt 27210-2, Kostenträger 272100, Sachkonto 6011000 in Höhe von € 2.000,00
– im Produkt 11120-2, Kostenträger 111213, Sachkonto 6771000 in Höhe von € 5.000,00
– im Produkt 36210-2, Kostenträger 362101, Sachkonto 6131000 in Höhe von € 4.500,00
Einsparungen gesamt € 11.500,00
Der erforderliche Rest in Höhe von € 3.500,00 wird dem ausgewiesenen Überschuss entnommen.

Begründung:

Das in Auftrag gegebene und bereits für August 2017 angekündigte Gutachten zur Frage der Bebaubarkeit des Schlossparks liegt immer noch nicht vor. Feststehen dürfte aufgrund der bekannten Vorgaben für eine Bebauung jedoch bereits jetzt, dass diese nicht in dem von dem Investor geplanten Umfang genehmigt werden wird. Es ist somit davon auszugehen, dass Wohnraum nicht in dem Maße geschaffen werden kann, wie in den Plänen des Investors vorgestellt und dass das Projekt daher auch die seitens des Investors geplante Rentabilität nicht erreichen kann. Aller Voraussicht nach dürfte der Verkauf- jedenfalls zu dem beschlossenen Kaufpreis- somit scheitern.

Dieser Sachverhalt erfordert seitens des Parlaments eine neue Entscheidung betreffend die Zukunft des Alten Schlosses. Neben der Wiederaufnahme des Bietverfahrens ist grundsätzlich auch eine Abkehr vom Willen zur Veräußerung denkbar. 

Die Entscheidung zu einer Veräußerung im Rahmen eines Bietverfahrens war von den dies befürwortenden Fraktionen von der Überzeugung getragen, dass die Instandsetzung und Instandhaltung des Alten Schlosses ein „Fass ohne Boden“ sei und weit über die bereits bekannte erforderlichen Sanierung die Statik betreffend hinausgehe. Diese Überzeugung beruhte allerdings lediglich auf Mutmaßungen, da die Gesamtkosten für die erforderliche Instandsetzung des Alten Schlosses bis heute nicht bekannt sind. 

Die Frage der für eine umfassende Instandsetzung des Alten Schlosses anfallenden Gesamtkosten ist jedoch von zentraler Bedeutung für die Beantwortung der Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde sich das Alte Schloss künftig leisten kann oder unter dem Gesichtspunkt seiner Notwendigkeit für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben sogar leisten muss. Das Versäumnis, diese Frage in der Vergangenheit verbindlich klären zu lassen, sollte nunmehr vor jeder weiteren Entscheidung über die Zukunft des Alten Schlosses korrigiert werden. 

Es ist daher ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten für eine umfassende Instandsetzung, diese zunächst beschränkt auf das erforderliche Maß unter Zugrundelegung einer nicht wesentlich geänderten Nutzung des Alten Schlosses für öffentliche Zwecke und Wohnen, feststellt. 

Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion