Künftige Finanzierung der Ferienprogramme

14.12.2017

Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Dezember 2017 
Betr.: Konzept für die künftige Finanzierung der Ferienprogramme

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2017 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Familie und Kultur ein Konzept für die künftige Finanzierung der Ferienprogramme zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere festzulegen, ob die künftige Durchführung der Ferienprogramme mit Hilfe der Inanspruchnahme ehrenamtlich Tätiger oder beispielsweise dadurch erfolgen und sichergestellt werden soll, dass seitens der Gemeinde Ferien- oder Minijobs oder Praktika angeboten, bzw. Beschäftigungsverhältnisse begründet werden, die entsprechend der gesetzlichen Vorschriften als Erwerbstätigkeit zu qualifizieren sind und deren Vergütung daher dem Mindestlohngesetz unterliegen.

Das Konzept ist der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Antragsbegründung:

Bislang erfolgt die Durchführung des Sommerferienprogramms durch die das Personal der Gemeinde ergänzende Inanspruchnahme von Personen, die für ihr Tätigwerden eine je nach Tätigkeit pauschalierte Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige erhalten. Die vorgesehene Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf ab 2018 an den Mindestlohn angepasst werden.

Ehrenamtlich Tätige sind jedoch vom Mindestlohngesetz nicht betroffen (§ 22 Abs. 3 MiLoG: Von diesem Gesetz nicht geregelt wird die Vergütung von zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sowie ehrenamtlich Tätigen.)

Dabei unterscheidet das Bundesarbeitsministerium das Ehrenamt von der Erwerbstätigkeit dadurch, dass es davon ausgeht, dass ein Ehrenamt dann vorliegt, wenn die Tätigkeit nicht der Sicherung oder Besserung der wirtschaftlichen Existenz dient, sondern Ausdruck einer inneren Haltung gegenüber Belangen des Gemeinwohls sowie den Sorgen und Nöten anderer Menschen ist. Bei der Übernahme der Tätigkeit darf also nicht die Erwartung der finanziellen Gegenleistung im Vordergrund stehen. 

Die Begründung für die beabsichtigte Erhöhung, gemäß der eine Anpassung erforderlich ist, weil infolge der Konkurrenz durch besser bezahlte Ferienjobs eine Abnahme der Zahl der Betreuungskräfte zu verzeichnen ist, lässt jedoch darauf schließen, dass sich das Sommerferienprogramm nur noch dadurch in der gewohnten Attraktivität aufrechterhalten lässt, dass die Gegenleistung, die die Gemeinde Schöneck gegenüber denjenigen erbringt, die sie bei der Durchführung des Programms personell unterstützen, finanziell attraktiv ist. 

Es stellt sich daher die grundsätzliche Frage, ob im Zusammenhang mit der Durchführung des Sommerferienprogramms eine Abkehr von der Einstufung der die Gemeinde unterstützenden Tätigkeit als ehrenamtlicher Tätigkeit hin zu einer Einstufung dieser Tätigkeit als Beschäftigungsverhältnis, das entsprechend der gesetzlichen Vorschriften als Erwerbstätigkeit mit allen rechtlichen- auch arbeitsrechtlichen- Konsequenzen zu qualifizieren ist und dessen Vergütung dem Mindestlohngesetz unterliegt, erfolgen soll. 

Die Beantwortung dieser Frage schafft auch dem Bürger gegenüber Transparenz bezüglich der Rahmenbedingungen unter denen die Gemeinde ihr attraktives Ferienprogramm anbieten kann. Sie ist daher grundsätzlich zu entscheiden.

Anke Pfeil
Vorsitzende der FDP-Fraktion