Mögliche Erweiterung des Angebots an Plätzen zur Kinderbetreuung

11.06.2015

Mögliche Erweiterung des Angebots an Plätzen zur Kinderbetreuung während der planmäßigen Schließungszeiten der kommunalen Kindertagesstätten in den Sommerferien 2015 

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2015 stellt die FDP-Fraktion folgenden

Dringlichkeitsantrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachbereich und dem Personal der kommunalen Kindertagesstätten zu prüfen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen während der planmäßigen dreiwöchigen Schließungszeiten in den hessischen Sommerferien 2015 eine Erweiterung des derzeit geplanten Angebots an Plätzen zur Kinderbetreuung im Rahmen eines Notdienstes, auch in den an und für sich jeweils geschlossenen Einrichtungen, erfolgen kann.

Zu diesem Zwecke soll insbesondere die Bereitschaft des Kindertagesstätten-Personals, eigenen, bereits genehmigten Urlaub zu verschieben, ermittelt und eine Verlegung soweit unter personalplanerischen Aspekten vertretbar, genehmigt werden. 

In der Folge sind für die Kinder der jeweils geschlossenen Einrichtungen, auch in der an und für sich geschlossenen Einrichtung selbst, so viele Betreuungsplätze wie möglich zu schaffen und zur Verfügung zu stellen.

Bei der Vergabe sind diejenigen Kinder zu bevorzugen, deren berufstätige Eltern nachweisen, dass und in welchem Umfang sie streikbedingt in den letzten Wochen gezwungen waren oder im Falle einer erfolglos bleibenden Schlichtung und sich in den nächsten Wochen fortsetzendem Streik noch gezwungen sein werden, Urlaub zu nehmen, um eine Betreuung ihres/ihrer Kinder während der Streiktage sicherzustellen. 

Wie bei der Vergabe von Plätzen, die im Rahmen eines Notdienstes angeboten werden, ansonsten auch üblich, erfolgt die weitergehende Vergabe sodann mit Priorität für Alleinerziehende/und oder berufstätige Eltern, auch ohne die vorstehenden Merkmale.

Zur Dringlichkeit: Die hessischen Sommerferien beginnen am 27.07.2015 und damit in rund 6 Wochen. Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für den 16.07.2015 terminiert und liegt somit zeitlich zu spät, um die mögliche Erweiterung des Angebots an Plätzen zur Kinderbetreuung während der planmäßigen Schließungszeiten der kommunalen Kindertagesstätten in den Sommerferien 2015 im erforderlichen Umfang zu prüfen und die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Antragsbegründung:

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch eines Arbeitnehmers beträgt jährlich 24 Tage, im Idealfall beträgt er 30 Tage. 

Auf Grundlage unserer Satzung über die Benutzung der Kindergärten sind die kommunalen Kitas jährlich 3 Wochen während der Sommerferien, etwa eine Woche zwischen den Jahren, mehrere Tage während der Fortbildungsmaßnahmen des Kitapersonals, und darüber hinaus zumindest an den Tagen der Personalversammlung und des Betriebsausfluges geschlossen. Ein Betreuungsplatz im Rahmen des Notdienstes kann während der Schließungszeiten nur für einen kleinen Teil der Kinder und auch nicht in jedem Fall angeboten werden.

Alleine diese regulären Schließungszeiten organisatorisch zu regeln, ist für in Vollzeit berufstätige Eltern schon eine Herausforderung. In diesem Jahr sind während des bislang 4 Wochen dauernden Streiks 17 Werktage, an denen die Kitas geschlossen waren, bzw. nur eine Notdienstbetreuung für einen Teil der Kinder möglich war, hinzugekommen. Unabhängig davon, ob der Streik im Falle einer erfolglos bleibenden Schlichtung in Kürze fortgesetzt werden wird, ist die Anzahl an Tagen, die aufgrund geschlossener Kitas in diesem Jahr für die Kinderbetreuung abzudecken sind, für voll berufstätige Eltern jedenfalls mit dem regulär bestehenden Urlaubsanspruch, bereits jetzt kaum noch, im schlimmsten Fall, schon nicht mehr zu bewerkstelligen.

Die im Raum stehende Fortsetzung des Streiks würde das Fass schließlich vollends zum Überlaufen bringen. Hinzukommt, dass der genommene Urlaub, der nach dem Willen des Gesetzgebers der Erholung dient, in diesem Jahr in Folge des Streiks in weiten Teilen dem Zwang unterworfen und mit einer erheblichen Belastung der Familien verbunden war und seinen Zweck mithin in weiten Teilen verfehlt haben dürfte.

Um den betroffenen Familien in der diesjährigen Ausnahmesituation eine Hilfestellung zu leisten, soll für die kommenden Sommerferien die Möglichkeit der Schaffung einer Ausnahme von der generellen dreiwöchigen Schließungszeit der Kitas durch eine Erweiterung des derzeit geplanten Angebots an Plätzen zur Kinderbetreuung im Rahmen eines Notdienstes, auch in den an und für sich jeweils geschlossenen Einrichtungen, geprüft und soweit wie möglich umgesetzt werden. 

Dabei ist davon auszugehen, dass ein Teil des Kitapersonals dazu bereit wäre, bereits genehmigten Urlaub zu verschieben und damit für die Betreuung einer größeren Anzahl von Kindern, als bisher vorgesehen, zur Verfügung stünde. 

Da aufgrund des bereits verbrauchten Urlaubs der Eltern voraussichtlich weniger Kinder, als dies normalerweise der Fall ist, in den geöffneten Kitas fehlen werden, so dass eine Betreuung zusätzlicher Kinder aus einer der in dieser Zeit geschlossenen Kitas in den Räumen der geöffneten Kitas aus Kapazitätsgründen schwierig oder unmöglich werden könnte, ist eine Betreuung der zusätzlichen Kinder in den Räumen der an und für sich geschlossenen Kitas in Betracht zu ziehen. 

Dabei ist, wie aus den Diskussionen um eine grundsätzliche Flexibilisierung der Kita-Schließungszeiten im Jahr 2013 bekannt ist, zu berücksichtigen, dass die Betriebskosten, die infolge einer erweiterten Öffnung der Kitas während der Sommerferien, nicht ins Gewicht fallen, weil während der Sommerzeit insbesondere keine Heizkosten anfallen. 

Vorsorglich sollte jedoch geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen von den Eltern, die eine Betreuung während der eigentlichen Schließungszeit in Anspruch nehmen, für die sich aus einer insofern gegebenen Sonderöffnung ein geringer Zuschlag auf die Betreuungsgebühr gefordert werden kann, bzw. muss, um eventuelle Mehrkosten aufzufangen.