Regelbetrieb Kita

28.05.2020

Antrag der FDP-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung gemäß § 51a HGO in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2020

Betr.: Aufnahme des eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck ab dem 02. Juni 2020

Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2020 stellt die FDP-Fraktion folgenden Dringlichkeitsantrag:

1. Der Gemeindevorstand wird mit der unverzüglichen Erarbeitung eines rechtssicheren Konzepts beauftragt, das im Rahmen des ab dem 02. Juni 2020 durchzuführenden eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck, allen Kindern der Gemeinde Schöneck in einem ersten Schritt schnellstmöglich den zumindest zeitweisen Besuch der Kindertagesstätte an mindestens einem, nach Möglichkeit jedoch zwei aufeinanderfolgenden festen Tagen in der Woche für die Dauer von jeweils mindestens 5, nach Möglichkeit jedoch mindestens 6 Stunden ermöglichen soll. 
Insbesondere folgende Maßgaben sollen bei der Erarbeitung des Konzepts Berücksichtigung finden:

a) Sicherzustellen ist eine feste Gruppenzusammenstellung durch die pädagogischen Fachkräfte vor Ort unter größtmöglicher Berücksichtigung der bekannten Bindungen der Kinder untereinander.

b) Den Eltern ist eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der möglichen Betreuungszeiten einzuräumen. Sicherzustellen ist, dass Geschwisterkinder die Einrichtungen an dem/den selben Tag/en besuchen können.
Eltern, die einem der in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus definierten Beruf nachgehen (systemrelevante Berufe) gebührt zur Sicherung ihrer beruflichen Einsatzfähigkeit der Vorrang bei der Ausübung der Wahlmöglichkeit, sofern das jeweilige Kind/die jeweiligen Kinder nicht ohnehin täglich die Kindertagesstätte besucht/besuchen. Im Übrigen ist eine transparente Vorgehensweise für den Fall zu definieren, dass möglicherweise nicht in jedem Falle dem Elternwunsch hinsichtlich des/der gewünschten Betreuungstages/en entsprochen werden kann.

c) Der Einsatz zusätzlichen, auch fachfremden, jedoch aufgrund der beruflichen und/oder persönlichen Qualifikation zweifelsfrei geeigneten Personals zur Ergänzung der zur Verfügung stehenden Fachkräfte soll umfassend geprüft und soweit nach den Maßgaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Jugendamts möglich, jedenfalls vorübergehender Bestandteil des Konzepts werden, sofern die Betreuung aller Schönecker Kinder in dem unter 1. genannten Umfang nicht anders erreicht werden kann.
Personen, von denen dem Gemeindevorstand bekannt ist, dass sie gegenwärtig oder in der Vergangenheit als Erzieher, Tagesmütter etc. tätig waren, sind unverzüglich aktiv hinsichtlich einer eventuellen Bereitschaft zur Mitwirkung an der Betreuung von Schönecker Kindern im Rahmen des ab dem 02. Juni 2020 durchzuführenden eingeschränkten Regelbetriebs in den Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck, anzusprechen und bei positiver Resonanz dem Jugendamt zum Zwecke der Prüfung ihrer Einsatzfähigkeit bekannt zu geben.

d) Sofern zur Umsetzung des Konzeptziels erforderlich und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Verordnungen und gesetzlichen Vorschriften sowie der Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen während der SARS-CoV-2-Pandemie möglich, wird auch die Geeignetheit von außerhalb der Kitas liegenden Räumlichkeiten zur vorübergehenden Unterbringung der zu betreuenden Kinder geprüft.  

e) Soweit eine mehr als 5-stündige Betreuungszeit angeboten werden kann, soll sofern darstellbar, ein Mittagessen auch für diejenigen Kinder angeboten werden, die hierauf nicht ohnehin einen sich aus der 2. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus ergebenden Anspruch haben, sofern das Mittagessen auch Bestandteil des generell gebuchten Betreuungsmodells ist.  

f) Die evangelische Kita Goldregen ist nach Möglichkeit in die Erarbeitung des Konzepts einzubeziehen.

2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, unverzüglich bei den Eltern eine Abfrage vorzunehmen, die Aufschluss über den Betreuungsbedarf während der anstehenden Sommerferien, der dadurch entstanden ist, bzw. noch entsteht, dass die Eltern aufgrund der coronabedingten Schließung ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben oder bis zu den Sommerferien aufgebraucht haben werden, gibt. Die Erkenntnisse sind in dem unter 1. zu erarbeitenden Konzept zu berücksichtigen, sollen dieses ergänzen und- soweit erforderlich, personell darstellbar und unter sämtlichen zu berücksichtigenden Gesichtspunkten möglich- in einem erweiterten Betreuungsangebot während der Hessischen Sommerferien münden. 

3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gegenüber der Hessischen Landesregierung eine Übernahme der Kosten für die regelmäßige und zeitlich zweckmäßige Taktung von Tests des für die Kinderbetreuung einzusetzenden Personals auf eine Covid19-Infektion einzufordern. Die Bürgermeister der Kommunen des Main-Kinzig-Kreises werden seitens des Gemeindevorstandes aufgefordert, sich dieser Forderung anzuschließen.
Begründung der Dringlichkeit der Angelegenheit: 
Der für den 02.06.2020 angekündigte Übergang von der Notbetreuung zum „eingeschränkten Regelbetrieb“ führt im Hinblick auf die weiterhin nur eingeschränkten Personengruppen der zum Besuch der Kita berechtigten Kinder dazu, dass ohne steuernde Maßnahmen der Gemeinde als Trägerin freie Plätze für einen nicht vorherzusagenden Zeitraum weiterhin nur einer beschränkten Zahl an Kindern zur Verfügung steht. 
Kinder berufstätiger Eltern, die keinem der in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus definierten Beruf nachgehen (systemrelevante Berufe), können die Kindertagesstätten seit dem 16.03.2020 nicht mehr besuchen. Aufgrund der Tatsache, dass in 2/3 aller Familien mit unter 14-jährigen Kindern beide Elternteile berufstätig sind, ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der Eltern ihren für die coronabedingte Kinderbetreuung erforderlichen Jahresurlaub mittlerweile aufgebraucht haben oder dies in Kürze geschehen wird. Aber auch viele Familien, in denen neben der Kinderbetreuung Homeoffice praktiziert wird, sind inzwischen am Ende ihrer Kräfte angelangt. Die Organisation von Kinderbetreuung und Berufstätigkeit ist in vielen Fällen schlichtweg nicht länger aufrecht zu erhalten. Und auch die Kinder, für deren gesunde Entwicklung der Besuch der Kitas nicht nur als Betreuungs- sondern auch als Bildungseinrichtung von größter Wichtigkeit ist, leiden inzwischen massiv darunter, dass ihnen der Alltag vollständig abhandengekommen ist. 
So erforderlich die den Kitabesuch unterbindenden Maßnahmen bislang waren, so wenig hinnehmbar ist es vor dem Hintergrund der Notsituationen, in denen sich viele Familien inzwischen befinden, diese angesichts der gegenwärtigen Entwicklung des Infektionsgeschehens länger in dem bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass das öffentliche Wohl einen Aufschub der Entscheidung über den Antrag bis zur nächsten planmäßig für den 25.06.2020 terminierten Sitzung der Gemeindevertretung nicht duldet, sondern unverzüglich mit der Erarbeitung des Konzepts zu beginnen und zu dem geforderten Ergebnis zu kommen ist. Ich bitte daher darum, der Aufnahme des Antrages auf die Tagesordnung zuzustimmen und ihn in der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu behandeln.
Inhaltliche Begründung:
Die Schließung der Kitas in den vergangenen Wochen und Monaten war notwendig, um die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen und damit dazu beizutragen, die befürchtete Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens konnten zwischenzeitlich weitreichende Lockerungen verantwortet und beschlossen werden. Der von Sozialminister Klose für die Zeit ab dem 02. Juni angekündigte „eingeschränkte Regelbetrieb“ mit verlässlichen Betreuungszeiten sieht allerdings bis auf Weiteres lediglich eine Ausweitung der Notbetreuung für die Kinder von Angehörigen aus systemrelevanten Berufen und einige wenige weitere Gruppen vor- dies, obwohl auch der zumindest eingeschränkte Besuch der allermeisten anderen Kinder bei Beachtung und Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen inzwischen möglich wäre, auch, weil nach zwischenzeitlichen Erkenntnissen der medizinischen Experten Kinder nur unterdurchschnittlich an Covid19 erkranken, bzw. die Krankheit übertragen. 

Anstatt jedoch gemeinsam mit den Trägern der Kitas und den Kommunen einen verlässlichen schrittweisen Plan zur Wiederaufnahme des Regelbetriebs vorzulegen, der über die ausgesprochenen Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertagesseinrichtungen hinaus auch Leitlinien für die Anpassung pädagogischer Konzepte hätte vorsehen müssen, wird der Großteil der Eltern und Kinder alleine gelassen und den kommunalen Trägern der Kitaeinrichtungen unter dem Deckmantel der Gewährung größtmöglicher Flexibilität die Verantwortung für die weitere Ausgestaltung des Betreuungsangebots unter Wahrung des Infektionsschutzes zugeschoben.

Klar ist, dass der Rechtsanspruch der Eltern auf Betreuung damit auch für die Zeit ab dem 02.06.2020 nicht gewährleistet werden kann, weil die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb weiterhin auf den Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes erfolgt. 

Sich damit abzufinden, dass nur ein Teil der Kinder ab dem 02.06.2020 zusätzlich die Kitas der Gemeinde Schöneck besuchen darf, hieße jedoch, hinzunehmen, dass der Großteil unserer Familien im Stich gelassen wird, obwohl Planungssicherheit für alle Familien im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Grundvoraussetzung für die Vermeidung weitreichender gesellschaftlicher, aber auch wirtschaftlicher Schäden und damit dringend erforderlich ist. Es hieße zudem hinzunehmen, dass die Schließungen auf Dauer zu erheblichen Nachteilen für die Kinder, die die Kitas nicht besuchen können, führen können und in vielen Fällen werden. 
Allen Schönecker Kindern den zumindest zeitweisen Besuch der gemeindeeigenen Kitas an einem oder mehreren festen Tagen in der Woche in dem geforderten zeitlichen Umfang zu ermöglichen, gibt den Eltern die erforderliche Planungssicherheit, um im angepassten Umfang ihrer Arbeit nachgehen zu können und bringt die Kinder zumindest zeitweise zurück in die für die Entwicklung so wichtige Bildungseinrichtung Kindertagesstätte, die eine qualifizierte und hochwertige Betreuung gewährleistet und so einen ganz wesentlichen Teil dazu beiträgt, dass unsere Kinder ein Stück Normalität in dieser für alle schwierigen Zeit zurückerhalten. Die systematische Ungleichbehandlung der Kinder unter dem Gesichtspunkt der Systemrelevanz der beruflichen Tätigkeit der Eltern darf keinen Tag länger erfolgen als dies unter Berücksichtigung der Infektionsentwicklung geboten ist. Darüber hinaus ist jedes Kind gleich viel wert und darf vor dem Gebot der zu gewährenden Chancengleichheit nicht nachteilig behandelt werden. 

Die Gemeinde Schöneck leistet mit der Entscheidung für die Erstellung des vorliegend geforderten Konzepts einen wesentlichen, gesellschaftlich wie wirtschaftlich relevanten Beitrag dazu, unsere Familien mit möglichst wenig Schäden durch die voraussichtlich noch länger andauernde Zeit der Pandemie zu begleiten.