Schaffung von Plätzen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren

31.01.2013

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck beschließt 

a) die Schaffung von 60 Plätzen zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren durch Errichtung eines Neubaus auf einem gemeindeeigenen Grundstück in der Waldstraße Schöneck-Kilianstädten zwischen dem Sportgelände des SV Kilianstädten und der kommunalen Kindertagesstätte Waldstraße (gem. Beschluss vom 28.02.2012)

oder alternativ 

b) die Schaffung von 20 Plätzen zur Betreuung von Kindern im Alter von 1-3 Jahren durch Anmietung von Räumlichkeiten der katholischen Kirchengemeinde im Untergeschoss des Gemeindehauses in der Bleichstraße 18 in Schöneck-Kilianstädten.

Dabei soll die Frage, ob Fördermittel für die erforderlichen Baumaßnahmen für den Umbau der Räume der katholischen Kirchengemeinde beantragt werden sollen, im Hinblick auf die 25 Jahre betragende Zweckbindung der Fördermittel und damit einhergehend die Frage, ob eine kürzere Grundlaufzeit des angestrebten Mietverhältnisses unter Verzicht auf die Beantragung von Fördermitteln sinnvoller ist, von den entscheidungsrelevanten Gremien kurzfristig erneut beraten werden.

Begründung:

Bestandteil der Beschlussvorlage in der vorliegenden Form sind auch die angenommenen finanziellen Auswirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung maximaler Förderungsbeträge.

Die Berücksichtigungsfähigkeit dieser Beträge und damit auch die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen sind jedoch völlig ungewiss. Bei der Vergabe der Fördermittel gilt zum Einen das sogenannte „Windhund-Prinzip“, das heißt, vorrangig positiv beschieden werden die dem Main-Kinzig-Kreis bereits vorliegenden Anträge anderer Kommunen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die vom Main-Kinzig-Kreis erstellte Prioritätenliste solche Kommunen bevorzugt, die die 35% Vorgabe für die Bedarfsdeckung aus eigener Kraft bislang nicht erfüllen konnten.

Es erscheint derzeit wahrscheinlich, dass eine Berücksichtigung Schönecks mit Fördermitteln nicht erfolgen wird.

Vor diesem Hintergrund, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen heraus, sollte darüber beraten werden, ob eine 25-jährige Bindung an ein Mietverhältnis mit der katholischen Kirchengemeinde sinnvoll ist.