Sperrvermerk mobile Endgeräte Gemeindevorstand

09.02.2017

Beschlussvorschlag:

Investitionen I102001002 Gemeindeorgane

Soweit der Ansatz die Anschaffung von Geräten für Mitglieder des Gemeindevorstandes, die aufgrund ihrer Gremienangehörigkeit in der letzten Legislaturperiode bereits über ein entsprechendes Gerät verfügen, das noch funktioniert, umfasst, wird er mit einem Sperrvermerk versehen. 

Der Sperrvermerk kann in der jeweils erforderlichen Höhe aufgehoben werden, wenn ein Gerät, das in der vergangenen Legislaturperiode angeschafft wurde, ersetzt werden muss.


Begründung:

Aus dem Aufgabengebiet des Gemeindevorstandes ergibt sich, über welche Funktionen die Tablets, mit denen die Mitglieder des Gremiums arbeiten, verfügen müssen. Wegen des begrenzten Anwendungsbereichs ist es nicht erforderlich, dass die Geräte technisch auf dem neusten Stand sind. Ausreichend ist, dass die Geräte geeignet sind, ihren Zweck zu erfüllen. Noch funktionstüchtige Geräte müssen daher nicht ersetzt werden. Es ist ausreichend, die neuen Mitglieder des Gemeindevorstands mit neuen Geräten auszustatten und die alten Geräte von Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die diesem seit längerer Zeit angehören, sukzessive dann zu ersetzen, wenn sie defekt sind.