Sperrvermerk Nidderbrücke

09.02.2017

Beschlussvorschlag:

Investitionen I363001092
2017: – € 180.000 

Die Haushaltsposition wird mit einem Sperrvermerk versehen. Sobald feststeht, ob, bzw. dass eine Veräußerung des Alten Schlosses tatsächlich erfolgt, wird die Sanierung der alten Brücke, bzw. der mögliche Bau einer neuen Brücke, wie auch ein eventueller Verzicht auf Sanierung oder Neubau von der Gemeindevertretung erneut beraten und im Anschluss entschieden. Der Sperrvermerk kann in der Folge durch die Gemeindevertretung aufgehoben werden.

Begründung:

Sofern ein Eigentümerwechsel hinsichtlich des Alten Schlosses erfolgt, ist es unter wirtschaftlichen und sachlichen Gesichtspunkten möglicherweise sinnvoller, von einer Sanierung der alten Brücke abzusehen, stattdessen einen Neubau ins Auge zu fassen oder gänzlich auf die Brücke zu verzichten.