U3-Neubau

09.02.2017

Beschlussvorschlag:

Investitionen I446424001 U3 Neubau
I446424002 U3 Neubau-Zuschuss
I388001002 Veräußerung von Grundstücken

Die für das U3-Neubau-Projekt in der Mühlstraße in Büdesheim eingestellten Mittel nebst der hierfür zu erwartenden eingestellten Zuschüsse werden gestrichen.

Das Grundstück Mühlstraße 3 wird meistbietend, mindestens aber zu dem Betrag, den die Gemeinde Schöneck einschließlich der Nebenkosten für den Erwerb des Grundstücks aufgewendet hat, veräußert. Der mindestens zu erzielende Verkaufserlös wird als zu erwartende Einnahme auf der entsprechenden Haushaltsposition eingestellt.


Begründung:

Das Grundstück Mühlstraße 3 wurde seitens der Gemeinde inmitten der Flüchtlingskrise aus dem alleinigen Erfordernis heraus erworben, für die hier in nicht absehbarer Anzahl ankommenden Menschen ausreichend Unterkünfte zu schaffen. Für den Erwerb hat die Gemeinde deutlich mehr als eine halbe Million Euro aufgewendet.

Zwischenzeitlich wird das Grundstück für die Unterbringung von Flüchtlingen nicht mehr benötigt. Der alleinige Grund seiner Anschaffung ist somit weggefallen. 

Auch unter Berücksichtigung des eingeplanten Zuschusses von € 640.000 für die viergruppige U3-Betreuung würde eine Bebauung des Grundstücks wie aktuell diskutiert, die Gemeinde beinahe 
€ 2.000.000 kosten. Der eingeplante Zuschuss für die U3-Betreuung ist zudem auf 25 Jahre zweckgebunden. Eine anderweitige Nutzung der entsprechenden Räumlichkeiten scheidet in dieser Zeit damit aus. Selbst ein neues Neubaugebiet ändert jedoch nichts daran, dass niemand weiß, wie hoch der Bedarf an U3-Plätzen innerhalb der nächsten 25 Jahre sein wird. Den entsprechenden Zuzug von Kindern wie in der Machbarkeitsstudie zu dem Neubauprojekt angenommen, werden die berechneten U3-Plätze jedenfalls nur wenige Jahre erforderlich sein, dann jedoch von dem Erfordernis ausreichender Kita- und Schulplätze abgelöst werden. Es ist daher sinnvoll, flexiblere Lösungen für die U3-Betreuung zu finden. Denkbar ist hier beispielsweise auch die Anmietung von Räumlichkeiten von privat. Dass die Bürger grds. zu einer Vermietung an die Gemeinde bereit sind, hat sich erstmals sehr deutlich in der Flüchtlingskrise gezeigt.

Für die Bücherei ist mit der Alten Schule Büdesheim eine kostengünstige Unterbringungsmöglichkeit vorhanden. Auch für die Jugendbetreuung wird sich eine günstige Unterbringungsmöglichkeit finden lassen. Da der Schulträger leider bereits erklärt hat, kein Interesse an der Verwendung des Grundstücks für die Sterntalerschule zu haben, erscheint es auch sinnlos, es für die Schule vorzuhalten. 

Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich für das attraktive Grundstück in der Mitte Büdesheims zumindest der Preis erzielen lässt, den die Gemeinde für den Erwerb aufgewandt hat. Die Gemeinde sollte daher diese Einnahmemöglichkeit nutzen und darauf verzichten, das Grundstück, das aus der Not heraus erworben wurde, unter erheblichem finanziellen Aufwand einer Verwendung zuzuführen, für die in der geplanten Art und Weise keine Notwendigkeit besteht.