Übernahme der Kosten für die Schulsozialarbeit durch den Main-Kinzig-Kreis

11.06.2015

Die FDP-Fraktion stellt zur Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2015 zu TOP 3- „Übernahme der Kosten für die Schulsozialarbeit durch den Main-Kinzig-Kreis“ folgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsantrag: 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert, bzw. ergänzt (Änderungen und Ergänzungen in fett gedruckt):

Die Gemeindevertretung erkennt die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit an und spricht sich für eine Fortsetzung des Projekts im Main-Kinzig-Kreis aus.

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass der Landesrechnungshof eine Mischfinanzierung zwischen Land, Kreis und Kommune als unzulässig bewertet hat. Außerdem stellt die Gemeindevertretung fest, dass es sich bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit durch die Kommunen um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht in die Zuständigkeit der Gemeinde fällt.

Dies vorausgeschickt, hält die Gemeindevertretung an der auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 08.11.2012, TOP 12, Drucksache 00164/2012, 1. Ergänzung-Verwaltungsvereinbarung zur Schulsozialarbeit- ausgesprochenen Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zum 31.07.2016 fest.

Es wird jedoch dem Abschluss einer neuen Verwaltungsvereinbarung „Schulsozialarbeit“ mit dem Main-Kinzig-Kreis, die die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen hat, im Übrigen jedoch unverändert zu der bisherigen Verwaltungsvereinbarung bleibt, zugestimmt:

1. In Abweichung zu § 7, Abs. 3-5 (Inkrafttreten und Kündigung) der aktuell gültigen Verwaltungsvereinbarung kann die neu zu schließende Verwaltungsvereinbarung alle 2 Jahre unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten von jedem Vertragspartner schriftlich zum 31.07. gekündigt werden. Sofern von keinem Vertragspartner eine fristgerechte Kündigung der Verwaltungsvereinbarung vorliegt, verlängert sich die Verwaltungsvereinbarung um jeweils 2 weitere Jahre. Eine Kündigung ist erstmals zum 31.07.2018 und danach alle 2 Jahre möglich.

2. § 5, Absatz 2 der aktuell gültigen Verwaltungsvereinbarung wird in der neu zu schließenden Verwaltungsvereinbarung wie folgt gefasst:
Die Finanzierung wird von den Kommunen in Höhe eines Drittels und dem Landkreis in Höhe von zwei Dritteln sichergestellt. 

Gleichzeitig fordert die Gemeindevertretung den Main-Kinzig-Kreis in seiner Funktion als Kinder- und Jugendhilfeträger dazu auf, schnellstmöglich die Kosten für die Schulsozialarbeit zu 100 Prozent zu übernehmen. Der Landkreis wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, mit dem Land einen Weg zu suchen, der eine Beteiligung des Landes an der Finanzierung der Schulsozialarbeit ermöglicht.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese Position gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis wiederholt deutlich zu machen und eine Übernahme der Kosten zu fordern.

Parallel hierzu fordert die Gemeindevertretung den Main-Kinzig-Kreis in seiner Funktion als Kinder- und Jugendhilfeträger sowie den Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernenten, Matthias Zach, dazu auf, innerhalb von 12 Monaten zu prüfen, inwieweit eine Ausgliederung des Komplexes Berufseinstiegsbegleitung/Berufsorientierung in der Gesamtheit seiner Erscheinungsformen aus dem Leistungsspektrum der vom Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig (ZKJF) im Rahmen der Schulsozialarbeit erbrachten Leistungen möglich ist und in qualitativ gleichwertiger Weise von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von dort gegebenenfalls zur Verfügung stehender Programme und/oder im Rahmen anderer angebotener Programme, beispielsweise der zuständigen Ministerien, auch von anderen Leistungserbringern übernommen oder auch (mit-) finanziert werden kann. 
Das Ergebnis dieser Prüfung sowie die sich aus einer Ausgliederung oder anderweitigen (mit-) Finanzierungsmöglichkeit ergebenden finanziellen Auswirkungen auf die Kosten der Schulsozialarbeit im Übrigen sind den an der Verwaltungsvereinbarung beteiligten Kommunen nach Abschluss der Prüfung bekannt zu geben.

Die an der bislang bestehenden Verwaltungsvereinbarung beteiligten Kommunen erhalten den von der Gemeindevertretung gefassten Beschluss unverzüglich zur Kenntnisnahme, damit sie sich gegebenenfalls den Forderungen der Schönecker Gemeindevertretung gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis in seiner Funktion als Kinder- und Jugendhilfeträger sowie dem Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernenten Zach, noch vor der in Kürze ablaufenden Kündigungsfrist, anschließen können. 


Begründung:

Mit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Sozialarbeit in Schulen im Jahr 2012 haben sich die beteiligten Kommunen dazu verpflichtet, dauerhaft, mindestens aber bis zum 31.07.2016, die Hälfte der für die Durchführung der Schulsozialarbeit anfallenden Kosten zu übernehmen. 

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der schon damals angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Schöneck, aber sicherlich auch aus der grundsätzlichen Erwägung heraus, dass es sich bei der 50%igen Finanzierung der Schulsozialarbeit um eine freiwillige Leistung der Kommunen handelt, die- wie alle anderen freiwilligen Leistungen auch- immer wieder grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen ist, hat die Gemeindevertretung in Kenntnis des Umstandes, dass die Kündigung einer der beteiligten Kommunen zu einer Beendigung der Verwaltungsvereinbarung insgesamt führen würde, im Rahmen der Beratungen und der Beschlussfassung zum Beitritt zu der Verwaltungsvereinbarung bereits 2012 mehrheitlich die gleichzeitige Kündigung zum nächst zulässigen Zeitpunkt, dem 31.07.2016, beschlossen. 

Die entsprechenden Beweggründe wurden dem zuständigen Dezernenten Zach von Bürgermeisterin Rück laut eigener Auskunft wiederholt erläutert, so dass seitens des Main-Kinzig-Kreises stets bekannt war, dass die Gemeinde Schöneck nicht etwa Zweifel an der grundsätzlichen Bedeutung und Notwendigkeit geleisteter Schulsozialarbeit im Main-Kinzig-Kreis hegt, sondern diese fraktionsübergreifend ausdrücklich begrüßt. Trotz der mithin zweifelsfrei bestehenden Kenntnis des Main-Kinzig-Kreises und des zuständigen Dezernenten sowohl der Gründe, die zu der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung bereits im Jahr 2012 geführt haben, wie auch der zwischenzeitlich nochmals deutlich gestiegenen finanziellen Herausforderungen, vor denen alle Kommunen des Main-Kinzig-Kreises aufgrund gleichfalls gestiegener Verpflichtungen, deren Ausmaß sich im Hinblick auf die Zukunft kaum noch kalkulieren lässt, stehen, hat der Main-Kinzig- Kreis bislang keinerlei Bemühungen erkennen lassen, den Kommunen in der Frage der Ausgestaltung der Schulsozialarbeit im Main-Kinzig-Kreis nach dem 31.07.2016 entgegen zu kommen. Dies, obwohl feststeht, dass die Finanzierung von Schulsozialarbeit jedenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fällt und der Kreis das Haushaltsjahr 2014, im Gegensatz zu den meisten Kommunen, bereits mit einem Überschuss abgeschlossen hat.

Vor diesem Hintergrund kann die Fortführung der Schulsozialarbeit auf Grundlage der derzeit gültigen Vereinbarung und unter für die Kommunen unveränderten Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die lediglich alle vier Jahre bestehende Kündigungsmöglichkeit, nicht befürwortet werden. 

Um die Durchführung von Schulsozialarbeit mit Hilfe der Kommunen dennoch auch nach dem 31.07.2016 sicherzustellen, dem Main-Kinzig-Kreis mit der gebotenen Ernsthaftigkeit gleichzeitig die Möglichkeit, aber auch den Auftrag zu geben, hinsichtlich der Finanzierung erst bis Mitte 2018 und damit nur mittelfristig, insgesamt eine Alternativlösung erarbeiten zu müssen und dabei gleichzeitig eine finanzielle Entlastung der Kommunen in einem auch für den Kreis akzeptablen Umfang mit Wirkung bereits ab dem 01.08.2016 sowie dringend benötigte Flexibilität für die Kommunen durch eine kürzere Kündigungsfrist zu erreichen, soll dem Abschluss einer neuen Vereinbarung zu den genannten Bedingungen zugestimmt werden.

Da zudem die Berufseinstiegsbegleitung in all ihren Erscheinungsformen ein ganz wesentlicher und zu Recht immer wieder hervorgehobener Bestandteil der im Main-Kinzig-Kreis geleisteten Schulsozialarbeit ist, für diesen Leistungskomplex allerdings auch Programme und Mittel der Bundesagentur für Arbeit, der zuständigen Ministerien oder auch des Europäischen Sozialfonds zu Verfügung stehen, und eine Beteiligung oder Inanspruchnahme zu einer Verringerung der finanziellen Verpflichtungen insbesondere der Kommunen führen könnte, sind der Main-Kinzig-Kreis wie auch der zuständige Dezernent aufzufordern, die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes von 12 Monaten zu prüfen und das Ergebnis den an der Verwaltungsvereinbarung beteiligten Kommunen nach Abschluss der Prüfung bekannt zu geben.