Verbrauchskostenbeteiligung

14.03.2013

Die Gemeinde Schöneck erhebt künftig für die Nutzung der gemeindeeigenen Hallen eine Verbrauchskostenpauschale für Wasser,- Heizungs- und Stromverbrauch. Die Pauschale ist anhand geeigneter Kriterien vom Gemeindevorstand zu entwickeln und festzusetzen.

Begründung:

Die Miete für die Nutzung der gemeindeeigenen Hallen ist für alle Nutzer als sehr gering anzusehen. Der Anteil der jeweiligen Nutzer an den für den Betrieb der Hallen anfallenden Verbrauchskosten, insbesondere, aber nicht nur, im Hinblick auf den Wasserverbrauch, ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Während Schulklassen in den Vormittagsstunden und die Kinderturngruppen an den Nachmittagen überhaupt keinen Wasserverbrauch verursachen durften, ist dies bei den erwachsenen Nutzern der Halle, vor allem natürlich bei denen, die einen schweißtreibenden Sport ausüben, der dann dazu noch in den Abendstunden stattfindet, anders. Hier wird geduscht und dem Vernehmen nach von so manch einem auch gerne gründlicher und länger als zu Hause- „weils“- und hier gebe ich ein Zitat wieder „hier halt nichts kostet.“ 

Dass in Sporthallen die Möglichkeit zum Duschen bestehen sollte, ist ein Selbstverständnis und wird auch von uns nicht in Frage gestellt. Dass diese Möglichkeit aber künftig weiterhin kostenlos bestehen soll, halten wir angesichts unserer finanziellen Situation für nicht mehr angemessen. Wir denken zudem, dass wir hier auf das Verständnis unserer Bürger hoffen können, denn dass mit den wenigen Euro Hallen-Miete auch die von einer ganzen Mannschaft verursachten Betriebskosten abgedeckt sein könnten, wird niemand ernstlich denken und dass Wasser, Strom und Heizung darüber hinaus richtig Geld kosten, hat inzwischen auch der Letzte an seiner eigenen Betriebskostenabrechnung zu Hause gemerkt. Bis zu dem Letzten müsste mittlerweile auch die finanzielle Situation unserer Gemeinde durchgedrungen sein, so dass bekannt sein dürfte, dass wir an unserem Limit angekommen sind. 

Es erscheint daher fair, den Nutzern die gewohnte Infrastruktur in unseren Hallen weiterhin zur Verfügung zu stellen, sie aber an den jeweils tatsächlich anfallenden Kosten in geeigneter Form zu beteiligen. In Betracht käme, dass die vom Gemeindevorstand anhand geeigneter Kriterien zu entwickelnde Pauschale, eine Pro-Kopf-Pauschale pro Belegungseinheit, eine Mannschaftspauschale, ggfs. auch jeweils in Verbindung mit Münzautomaten in den Duschen oder eine Pauschale, die zusätzliche Komponenten enthält sein könnte und wir sind sicher, dass sich ein gerechtes System finden lassen wird. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag.