Vergabe von Baugrundstücken in künftigen Wohngebieten

09.02.2017

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 09.02.2017 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

In künftig neu entstehenden Wohnbaugebieten der Gemeinde Schöneck wird jeweils die Hälfte der für eine Bebauung zur Verfügung stehenden Gesamtfläche für Baugrundstücke mit einer Größe von mindestens 450qm ausgewiesen. Die Vergabe dieser Baugrundstücke erfolgt im Bietverfahren zu einem vom Gemeindevorstand festzusetzenden Mindestverkaufspreis. Der Gemeindevorstand prüft, ob Einnahmen aus dieser Vergabe, die einen bestimmten, von ihm festzusetzenden Schwellenwert übersteigen, für einen vor Beginn der Grundstücksvergabe festzulegenden- beispielsweise sozialen- Zweck verwendet werden können. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses unterbreitet der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung einen entsprechenden Vorschlag. Die Gemeindevertretung entscheidet abschließend über den Verwendungszweck. 


Begründung:

Das Interesse an größeren, für die Bebauung von Ein- und Zweifamilienhäusern geeigneten Baugrundstücken im Speckgürtel von Frankfurt am Main ist auch in Schöneck vorhanden. Die Gemeinde sollte diesen Umstand nutzen und einen angemessenen Teil des zur Verfügung stehenden Baulands jeweils meistbietend veräußern. Auf diese Weise lässt sich nicht nur die Nachfrage bereits in Schöneck beheimateter Bürger wie auch auswärtiger Interessenten an größeren Grundstücken befriedigen. Insbesondere ist Folge dieser Vorgehensweise auch, dass die für jede Gemeinde wichtige finanzkräftige Klientel angezogen und gehalten werden kann. Dies liegt nicht zuletzt im Interesse der Deckung des gemeindlichen Finanzbedarfs. 

Im Rahmen von Bietverfahren erzielbare hohe Einnahmen kommen zudem allen Bürgern der Gemeinde zu Gute, weswegen die angedachte Vorgehensweise einen erheblichen sozialen Aspekt aufweist. Dieser ließe sich noch verstärken, wenn beschlossen würde, dass die über einem bestimmten Schwellenwert liegenden Mehreinnahmen aus der Vergabe für einen vorab festzulegenden Zweck verwendet werden müssen.