Verhalten des Gemeindevorstands offenbart Geisteshaltung: Schönecker FDP-Fraktion empört über Art und Inhalt der Beantwortung ihrer Anfrage zum Bietverfahren „Altes Schloss“

10.11.2015

„Wir sind ja Kummer gewöhnt, was das Verhalten des Gemeindevorstandes im Zusammenhang mit der von SPD, CDU und Grünen beabsichtigten Veräußerung des Alten Schlosses in Büdesheim betrifft, aber die Art und Weise der Beantwortung unserer Anfrage zur Durchführung des Bietverfahrens schlägt dem Fass erneut den Boden aus“, erklärt Anke Pfeil, Fraktionsvorsitzende der Schönecker Freien Demokraten. Mit den völlig unzureichenden Antworten des Gemeindevorstandes auf die berechtigten Fragen der FDP-Fraktion, für die der Gemeindevorstand zwei Monate benötigt habe, disqualifiziere sich dieser selbst. So habe die FDP-Fraktion in ihrem umfassenden und präzise formulierten Anfragenkatalog unter anderem wissen wollen, warum im Rahmen der Ausschreibung des bedingungsfreien Bietverfahrens Interessenten mindestens drei Referenzen vergleichbarer Wohnungsbau- und Sanierungsprojekte hätten vorweisen müssen. „Wir wollten wissen, warum bei den Referenzen nicht auf die Person, beziehungsweise das Unternehmen abgestellt worden ist, das das im Rahmen der Ausschreibung eingeforderte städtebauliche Konzept im Auftrag des Interessenten erstellt, sondern auf die Person des Bieters, bei dem es sich ja in erster Linie um den Geldgeber handelt“, so Pfeil. Die Beantwortung dieser Frage habe der Gemeindevorstand kommentarlos gleich ganz unterlassen. Von noch größerer Relevanz sei für die FDP-Fraktion die Frage, auf welcher Grundlage der Gemeindevorstand in die Ausschreibung eine Bauverpflichtung für die an das Alte Schloss angrenzende Freifläche aufgenommen und potentiellen Bietern nicht lediglich ein Baurecht eingeräumt habe. „Jeder weiß“, erläutert Pfeil, „dass die ursprüngliche Beschlussvorlage, die die Veräußerung von Altem Schloss und angrenzender Freifläche an den Wunschinvestor Dietz vorsah, eine Neubebauung der Fläche und eine Begrenzung der Wohneinheiten für Altes Schloss und Neubau auf maximal 40 Wohneinheiten ausschließlich deswegen enthielt, weil damit den konkreten Plänen des Schottener Investors Rechnung getragen werden konnte. Für eine grundsätzliche Verpflichtung, die Freifläche neben dem Alten Schloss zu bebauen, gibt es hingegen keinen Parlamentsbeschluss.“ Die Frage, ob der Gemeindevorstand mit der im Exposé erfolgten Aufnahme des Erfordernisses der Übernahme einer Bauverpflichtung bewusst die Möglichkeit ausgeschlossen habe, Angebote berücksichtigen zu müssen, die den Erhalt der Freifläche als Freifläche vorsehen und falls dem so sei, auf welcher Grundlage der Gemeindevorstand diese Bedingung gestellt habe, habe sich daher aufgedrängt, so Pfeil weiter. Die lapidare Antwort des Gemeindevorstands, gemäß der in den in der ursprünglichen Beschlussvorlage aufgeführten Auflagen zu einer Veräußerung auch ein Neubau „erwähnt“ sei, weswegen die Formulierung im Exposé der Beschlussvorlage entspreche, sei ein schlechter Witz. „Unserer Auffassung nach hätte die Ausschreibung korrekterweise ein Baurecht enthalten dürfen, das durch die Auflage einer Begrenzung von maximal 40 Wohneinheiten in Alt- und Neubau die auch gegenüber Herrn Dietz gestellten Anforderungen berücksichtigt hätte“. Durch die aus Sicht der Liberalen ohne Legimitation aufgenommene Bauverpflichtung habe der Gemeindevorstand verhindert, dass sich Bieter, die zwar den Erwerb des Alten Schlosses, nicht aber die Bebauung der Freifläche in Erwägung gezogen hätten, am Bietverfahren beteiligten. Darüber, ob dies vorsätzlich geschehen, oder aber die Beratung der zur Durchführung des Bietverfahrens hinzugezogenen Kanzlei möglicherweise an dieser Stelle nicht in Anspruch genommen worden sei, könne man aufgrund der unzureichenden Beantwortung der Anfrage nur spekulieren, äußert die FDP-Fraktion ihr Unverständnis. „Dass der Gemeindevorstand eine weitere berechtigte Frage unserer Fraktion, als „hypothetische Frage“ abgetan und sie einfach gar nicht beantwortet hat, ist ein weiteres Unding“, erklärt Fraktionsmitglied Dr. Angelika Klußmann. Schließlich stelle sich mit Sicherheit nicht nur der FDP-Fraktion die Frage, wie der Gemeindevorstand mit den widerstreitenden Interessen der Gemeinde umzugehen gedenke, die sich daraus ergeben könnten, dass das Parlament einerseits im Dezember 2013 beschlossen habe, dass eine Veräußerung nur auf Grundlage eines Konzepts erfolgen dürfe, das zu berücksichtigen habe, dass auch die Art und Weise der künftigen Nutzung des Alten Schlosses dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Rechnung tragen müsse, andererseits aus rechtlichen Erwägungen heraus eine Veräußerung im Rahmen des bedingungsfreien Bietverfahrens möglicherweise nur ohne die Berücksichtigung dieses Beschlusses in Betracht komme. „Die berechtigten Fragen einer Fraktion zu ignorieren oder in einer Art und Weise zu beantworten, die nur den Schluss zulässt, dass der Fragensteller ganz offensichtlich den Finger in die Wunde gelegt hat, ist nicht nur unprofessionell, sondern zeugt von einer grundsätzlichen Geisteshaltung gegenüber dem Parlament, die angesichts der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse beinahe schon als machtmissbräuchlich zu bezeichnen ist“, kritisiert Pfeil abschließend.