Vorstellung aller eingegangenen Angebote und Interessensbekundungen für das Alte Schloss im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz

10.11.2015

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.11.2015 stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle im Rahmen des bedingungsfreien Bietverfahrens eingegangenen Angebote zum Erwerb des Alten Schlosses nebst Freifläche sowie alle gegebenenfalls darüber hinaus eingegangenen diesbezüglichen Angebote, unabhängig davon, ob sie den in der Ausschreibung festgelegten Bedingungen entsprechen, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz vorzustellen. 
Der Gemeindevorstand wird darüber hinaus beauftragt, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz auch solche ihm gegebenenfalls vorliegenden Interessensbekundungen zum Erwerb des Alten Schlosses oder seiner Teile und/oder der Freifläche vorzustellen, die noch kein konkretes Angebot darstellen. Die Vorstellung findet zeitlich vor jeder anderen Entscheidung der Gemeindevertretung, die eine Veräußerung oder deren Vorbereitung zum Gegenstand hat, statt.

Antragsbegründung:

Die Frist zur Abgabe der im Rahmen des bedingungsfreien Bietverfahrens geforderten indikativen Angebote ist am 30.09.2015 abgelaufen.
Gemäß Ziffer 5 b) des Exposés zum Bedingungsfreien Bietverfahren schließt sich nach Ablauf der Frist zur Abgabe eines indikativen Angebots ein Gespräch über das indikative Angebot sowie die Aufforderungen zur Abgabe finaler Angebote an. Dem folgt die Entscheidung der Gemeinde, an welchen Interessenten die Grundstücke veräußert werden. Im Rahmen des Bietverfahrens erfolgt diese Entscheidung auf Grundlage der finalen Angebote. 
Gemäß Ziffer 5 e) hat sich „die Gemeinde“ die jederzeitige Änderung des (Biet)-Verfahrens oder dessen Aufhebung vorbehalten. Ein Anspruch auf Veräußerung besteht darüber hinaus ausweislich Ziffer 5 e) nicht. 

Gemäß Ziffer 5 des Änderungsantrages von SPD, CDU und B90/Die Grünen zu der dem Bedingungsfreien Bietverfahren zugrunde liegenden Beschlussvorlage aus der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.03.2015 ist nach Abschluss des bedingungsfreien Bietverfahrens das Ergebnis der Gemeindevertretung zur abschließenden Beratung und Entscheidung über den Verkauf der betroffenen Grundstücke vorzulegen. Darüber hinaus wird das zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegende Ergebnis bzw. Konzept der Bürgerinitiative „Bürger pro Altes Schloss“ in den Entscheidungsprozess einbezogen. 
Den wesentlichen Bestandteil eines solchen Konzepts stellt dabei das Halten des Alten Schlosses im Eigentum der Gemeinde Schöneck dar.

Aus den vorstehenden Ausführungen folgt, dass sich die Gemeindevertretung die Entscheidung, ob und an wen sie das Alte Schloss und die Freifläche veräußert, unabhängig von einem Ergebnis des durchgeführten bedingungsfreien Bietverfahrens vorbehalten hat und zu einer Veräußerung trotz des durchgeführten Bietverfahrens grundsätzlich nicht verpflichtet ist. Hieraus ergibt sich, dass auch jede andere Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zukunft des Alten Schlosses zulässig sein muss.

Um den Gemeindevertretern eine umfassende Beratung über die tatsächlich bestehenden Alternativen für das Alte Schloss und seine Zukunft zu ermöglichen und nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Bestands des Parlamentsbeschlusses vom 17.12.2013, der eine Veräußerung nur auf Grundlage eines Konzepts vorsieht, das sicherstellt, dass insbesondere auch die Art und Weise der künftigen Nutzung des Alten Schlosses sowie der angrenzenden Freifläche dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Rechnung trägt, ist eine Vorstellung sämtlicher Optionen, auch solcher, die außerhalb des Ergebnisses des Bietverfahrens liegen, in den vorstehenden Ausschüsse erforderlich. Bereits denklogisch hat die Vorstellung zeitlich vor jeder anderen Entscheidung der Gemeindevertretung, die eine Veräußerung oder deren Vorbereitung zum Gegenstand hat, zu erfolgen.