Wer während des Streiks ohne Betreuung bleibt, soll Gebühren zurück erhalten

11.05.2015

Mit einem Dringlichkeitsantrag setzen sich die Schönecker Freien Demokraten in der Gemeindevertretung dafür ein, dass Eltern, für deren Kinder während der Streiktage in der aktuellen Tarifauseinandersetzung keine Betreuung erfolgt, nicht nur das Verpflegungsentgelt, sondern auch die Betreuungsgebühren erstattet erhalten.

„Wir haben vollstes Verständnis für die Erzieherinnen und Erzieher, die zu Recht eine angemessene Bezahlung für ihre Arbeit fordern und können natürlich nachvollziehen, dass das Kita-Personal in der aktuellen Tarifauseinandersetzung von seinem Streikrecht umfassend Gebrauch macht“, so Anke Pfeil, Fraktionsvorsitzende der FDP Schöneck und selbst Mutter eines Kindergartenkindes im gebührenfreien letzten Kindergartenjahr. „Allerdings wird der Streik die Schönecker Eltern mit einer solchen Härte treffen, dass die Rückerstattung nicht nur des Verpflegungsentgeltes sondern auch der Betreuungsgebühren aus unsere Sicht eine faire Geste wäre, die die Unannehmlichkeiten, die den Eltern entstehen, zumindest ein Stück weit kompensieren könnten“, so Pfeil weiter. Die Kita Waldwiese in Kilianstädten werde ohne jegliche Notdienstversorgung bis auf weiteres geschlossen bleiben. In Büdesheim stünden für die Kinder beider kommunalen Einrichtungen insgesamt lediglich 45 Plätze im Rahmen des Notdienstes zur Verfügung und auch Oberdorfelden sei vom Streik nachhaltig betroffen. Zu 100% gekniffen seien natürlich die Kilianstädter Eltern, die keinerlei Chancen hätten, in einer anderen Einrichtung einen Notdienstplatz zu erhalten, aber auch allen anderen Eltern werde in der nächsten Zeit ein gewaltiges Improvisationstalent abverlangt, ergänzt Dr. Angelika Klußmann, Mitglied der FDP-Fraktion. „Berufstätige Eltern kamen wegen des Streiks der GDL in dieser Woche häufig zu spät zu ihrer Arbeitsstelle. Ab der nächsten Woche müssen dieselben Eltern ihren Chefs dann erklären, warum sie bis auf weiteres überhaupt nicht zur Arbeit kommen können“, fürchtet Pfeil. „Da wären zurückerstattete Betreuungsgebühren ohnehin schon nicht mehr, als ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber zumindest ein Signal an die Eltern, dass man seitens der Gemeinde die Beeinträchtigungen der Eltern so gering wie möglich halten will“, erklären die Fraktionskolleginnen Ihr Ansinnen. Gemeinhin gelte Streik als Höhere Gewalt und die Schönecker Satzung sehe zudem vor, dass die Eltern auch bei einer vorübergehenden Schließung der Einrichtungen zur Zahlung der Betreuungsgebühren und des Verpflegungsentgeltes verpflichtet blieben. „Wir haben daher eine Satzungsänderung beantragt, nach der die Gemeindevertretung insbesondere dann Ausnahmen beschließen kann, wenn Kinder aufgrund eines Streiks keine Betreuung erhalten. Schließlich zahlt die Gemeinde den streikenden Erzieherinnen und Erziehern an den Streiktagen keinen Lohn“, erläutert Pfeil den FDP-Antrag. „Uns ist bekannt, dass die Begründung, die Kinderbetreuung sei nicht kostendeckend, dafür herhalten soll, dass eine Rückerstattung nicht zu erfolgen brauche, aber es liegt in der Hand der Schönecker Gemeindevertreter, für die Schönecker Eltern eine faire Regelung herbeizuführen“, so Pfeil abschließend. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser tagt am 21.05.2015.